17.09.2026
Niederlande: Fast zweijähriges Kind aktiv getötet
Ein Prüfungsausschuss billigte die Tat
Utrecht (IDEA) – In den Niederlanden ist das Leben eines knapp zweijährigen Kindes durch aktive Sterbehilfe beendet worden. Es handelt sich um den ersten bekannten Fall unter der seit 2024 geltenden Regelung, die aktive Sterbehilfe bei Kindern unter zwölf Jahren in den Niederlanden erlaubt. Die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA hatte bereits im Juni über den Fall berichtet, jetzt wurden aber Details zur Identität des Kindes bekanntgegeben. Laut der Online-Nachrichtenagentur „LifeNews.com“ ist das Kind knapp 24 Monate alt und schwer behindert gewesen. Der Junge sei in der 26. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen und hatte laut dem zuständigen Prüfungsausschuss mit Sitz in Utrecht schwere Hirnschäden. In der Folge litt er an einer fortschreitenden Bewegungsstörung, einer Sehbehinderung und epileptischen Anfällen. Das Kind sei unruhig gewesen, habe oft nicht lange schlafen können und wegen Verschleimung der Lunge nur schwer atmen und schlucken können. Das Entwicklungsalter wurde mit rund sechs Wochen angegeben, obwohl das Kind fast zwei Jahre alt war. „Alle Facetten des Menschseins – hinsichtlich Motorik, Verhalten und Persönlichkeit – waren schwer beeinträchtigt und würden sich nicht verbessern“, heißt es in der Begründung des niederländischen Prüfungsausschusses für Spätabtreibungen und Lebensbeendigung bei Neugeborenen und Kindern zwischen einem und zwölf Jahren. Trotz aller medizinischen und nichtmedizinischen Interventionen hätten die Eltern und der Arzt keine Besserung feststellen können und seien überzeugt gewesen, dass das Kind „unerträglich und ohne Aussicht auf Linderung“ leide.
Andere Ärzte sahen „vernünftige Alternativen“
Vor der Tötung des Kindes hatte der behandelnde Arzt unabhängige Ärzte konsultiert. Diese kamen laut dem Prüfungsausschuss zunächst zu dem Schluss, dass „das Kind nicht kontinuierlich unerträglich leidet“. Sie sahen nach eigener Einschätzung noch „vernünftige Alternativen“ wie palliative Optionen und andere Medikamente, die möglicherweise zu einer besseren Kontrolle der epileptischen Anfälle führen könnten. Das berichtet die britische Lebensrechtsorganisation „Right To Life UK“ unter Berufung auf das Onlineportal „NL Times“. Erst nachdem der Arzt eine weitere Zweitmeinung eines anderen Arztes eingeholt hatte, der die Voraussetzungen für die Sterbehilfe als erfüllt ansah, entschied der Arzt mit den Eltern, das Leben des Kindes aktiv zu beenden. Die niederländische Staatsanwaltschaft wird den Fall nun prüfen. Die Niederlande gehören zu den Ländern mit den liberalsten Sterbehilferegelungen weltweit. Allein im Jahr 2025 starben nach offiziellen Angaben über 10.300 Menschen auf diese Weise, was einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.