20.10.2026

Nigeria: Sechs Jahre Haft für ein Lied

Petition fordert Freilassung des nigerianischen Musikers Yahaya Sharif-Aminu

IIRF-D/ADF/Tübingen 20.10.2026 – Seit mehr als sechs Jahren sitzt der junge nigerianische Musiker Yahaya Sharif-Aminu in Haft, weil er im März 2020 ein selbst verfasstes religiöses Lied in einer WhatsApp-Gruppe geteilt hatte. Eine internationale Petition fordert nun Nigerias Präsidenten Bola Ahmed Tinubu auf, sich für seine Freilassung und für die Abschaffung der Blasphemiegesetze im Norden des Landes einzusetzen.

Sharif-Aminu, ein Sufi-Muslim und damit Angehöriger einer religiösen Minderheit, wurde vorgeworfen, mit seinem Liedtext den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Ein Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano verurteilte ihn am 10.08.2020 wegen „Blasphemie“ zum Tode durch den Strang. Das Urteil wurde zwar aufgehoben, doch statt der Freilassung ordnete das Gericht ein neues Verfahren an. Nachdem ein Berufungsgericht 2022 diese Anordnung bestätigt hatte, legte Sharif-Aminu Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof Nigerias ein.

Dort fand am 25.09.2025 eine erste Anhörung statt. Die für den 25.06.2026 angesetzte Folgeanhörung wurde jedoch kurzfristig abgesagt; ein neuer Termin steht aus. Bis heute weiß Sharif-Aminu nicht, ob er je zu seiner Familie zurückkehren oder hingerichtet wird.

Unterstützt wird er von der Menschenrechtsorganisation ADF International. Ein Urteil zu seinen Gunsten könnte die auf der Scharia beruhenden Blasphemiegesetze im Norden Nigerias zu Fall bringen. Davon würden nicht nur muslimische Minderheiten profitieren, sondern auch Christen, Konvertiten und andere religiöse Minderheiten, denen dieselben Gesetze Gefängnis oder Tod androhen und deren Anklage häufig Gewalt durch aufgebrachte Menschenmengen nach sich zieht.

Bereits im April 2025 erklärte der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) unter Berufung auf diesen Fall, dass Nigeria seine Blasphemiegesetze aufheben solle. Auch das Europäische Parlament hat sich wiederholt für Sharif-Aminus Freilassung ausgesprochen.

„Niemandem darf wegen eines Liedes die Todesstrafe drohen – auch dann nicht, wenn andere die Worte als anstößig empfinden“, heißt es im Aufruf der Petition. Öffentlicher Druck solle verhindern, dass der Fall in Vergessenheit gerät, und der Forderung nach Freilassung zusätzliches Gewicht verleihen.

Die Petition kann hier unterzeichnet werden: [LINK ZUR PETITION]