23.10.2026
Deutschland: Sedra-Auftritt in Garching
SPD und Grüne fordern Konsequenzen - Initiative „Fundi-Watch“ erstattet laut Zeitungsbericht Strafanzeige
Garching (IDEA) – Die Kritik an dem Auftritt der australischen Prediger Martin und Millicent Sedra in Garching bei München zieht weitere Kreise. Die beiden waren im Rahmen einer Veranstaltung des Vereins „Reviving The World“ (Dunningen bei Rottweil) im kommunalen Bürgerhaus aufgetreten. In ihrer Predigt sagte Millicent Sedra zum Thema Abtreibung unter anderem: „Wenn du heute über die Ermordung von Kindern schweigst, wärst du auch während des Holocausts ruhig geblieben.“ Martin Sedra hob in seinem Predigtteil hervor: „Ich liebe Muslime, aber ich hasse den Islam.“ E hasse jede Religion, „die meine Brüder und Schwestern tötet“ und die „einen pädophilen Propheten anbetet“. Die Veranstaltung war per Livestream im Internet übertragen worden. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ hat die Initiative „Fundi-Watch“ den Abend dokumentiert und Strafanzeige erstattet. Ein Sprecher der zuständigen Polizeipräsidiums München konnte den Eingang der Anzeige auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA nicht bestätigen.
SPD und Grüne: „Extrem menschenfeindliche Aussagen“
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Garchinger Stadtrat forderten in einem Brief vom Garchinger Bürgermeister Thomas Lemke (CSU) Konsequenzen. In dem Schreiben, das auf der Internetseite der SPD Garching veröffentlicht wurde, heißt es, die Vermietungspraxis des kommunalen Bürgerhauses müsse geändert werden. Sie müsse künftig „einem Kriterienkatalog unterworfen werden, der sicherstellt, dass ausschließlich an Veranstalter vermietet wird, die grundgesetzkonform agieren und den Schutz der Menschenwürde respektieren“. Zur Begründung heißt es in dem Brief, bei der Veranstaltung mit dem Ehepaar Sedra seien „von der Bühne extrem menschenfeindliche Äußerungen und Aufrufe getätigt“ worden. Dabei hätten die beiden im Vorfeld „leicht als Feinde der liberal-demokratischen Gesellschaft identifiziert“ werden können. Im Bürgerhaus habe es bereits 2025 einen „unliebsamen Zwischenfall“ gegeben, als bei der Veranstaltung einer Moscheegemeinde die Grußbotschaft eines islamistischen Hasspredigers ausgestrahlt worden sei.
Bürgermeister verweist auf Meinungsfreiheit
Lemke erklärte in einem auf Instagram veröffentlichten Video, bei der Veranstaltung seien „Dinge gesagt worden, die subjektiv völlig zu Recht vielleicht als verletzend oder diskriminierend empfunden werden“. Die Stadt prüfe bei Vermietungen im Vorfeld aber nur, ob der Mieter oder ein angekündigter Redner verurteilt oder verboten sei. Wenn das nicht der Fall sei, müsse die Kommune als öffentliche Einrichtung das Bürgerhaus zur Verfügung stellen. Weiter sagte Lemke, die Frage, wann die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten seien, könnten nur Gerichte entscheiden. Sie decke nach der Rechtsprechung „mehr ab, als manche meinen“.