24.07.2026

Finnland: Räsänen zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Finnin wurde wegen „Hassrede“ in einer Kirchenbroschüre von 2004 verurteilt

Straßburg (IDEA) – Die Parlamentsabgeordnete und frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen ihre strafrechtliche Verurteilung wegen „Beleidigung“ einer Gruppe eingereicht. Das teilte die christliche Menschenrechtsorganisation „Alliance Defending Freedom International“ (ADF) am 24. Juli mit, die Räsänen vertritt. Damit beginnt das letzte juristische Kapitel eines Verfahrens, das laut ADF International als Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit in Europa gilt. Das juristische Verfahren gegen Räsänen zieht sich bereits seit sieben Jahren hin. Die Beschwerde vor dem EGMR ist die letzte Möglichkeit, die Verurteilung aufheben zu lassen. Der Oberste Gerichtshof Finnlands hatte Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola am 26. März mit einer knappen Mehrheit (3 zu 2) wegen „Hassrede“ zu Geldstrafen verurteilt. Grund war eine 2004 erschienene Kirchenbroschüre, in der Räsänen praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnete. Das Gericht stützte sein Urteil auf einzelne Sätze in der Broschüre, in denen Homosexualität als „Störung“ bezeichnet wurde. Diese Aussage stellte nach Ansicht der Richter eine Beleidigung für Homosexuelle dar. Der religiöse Kontext in der Broschüre habe die beleidigende Wirkung verstärkt.

Räsänen: „Es geht um mehr als eine jahrzehntealte Broschüre“

Räsänen erklärte nach Einreichung der Beschwerde, es gehe um weit mehr als eine Geldstrafe oder eine jahrzehntealte Kirchenbroschüre. Ihr Fall werde darüber entscheiden, „ob die Grundrechte der Religions- und Meinungsfreiheit in Finnland und in ganz Europa noch geschützt sind und ob diese Gesellschaften noch bereit sind, für die Rechte aller einzustehen – auch derjenigen, mit denen sie nicht einverstanden sind“. Lorcán Price, Rechtsberater von ADF International, äußerte, Europa erlebe eine „Krise der Meinungsfreiheit, die bereits handfeste Formen der Zensur annimmt“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe stets betont, dass Meinungsfreiheit auch Äußerungen schützt, die sogar beleidigen, schockieren oder beunruhigen könnten: „Wenn friedliche Äußerungen in einem Kirchenheft rückwirkend kriminalisiert und zensiert werden können, ist eine freie Debatte in Europa nicht mehr möglich.“ Räsänen ist seit 1995 Abgeordnete des finnischen Parlaments und war von 2011 bis 2015 Innenministerin.

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CHRONOLOGIE – DER FALL PÄIVI RÄSÄNEN

2004: Die Evangelisch-Lutherische Missionsdiözese in Finnland veröffentlicht die von Päivi Räsänen verfasste Broschüre „Als Mann und Frau schuf er sie. Homosexuelle Beziehungen fordern das christliche Menschenbild heraus.“

2019: Räsänen kritisiert auf X (damals Twitter), Instagram und Facebook die Ankündigung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands, die Homosexuellenparade „Helsinki Pride“ zu unterstützen. In ihrem Beitrag schreibt sie u. a.: „Wie passt die Lehrgrundlage der Kirche, die Bibel, damit zusammen, dass Schande und Sünde zum Thema des Stolzes erhoben werden?“ Dazu postet sie ein Bild des Bibeltextes Römer 1,24–27. Im Juni 2019 ordnete die Generalstaatsanwaltschaft wegen der Äußerungen Ermittlungen an. Räsänen veröffentlicht die Broschüre auf ihrer Internetseite, um „den Text den Menschen zur Beurteilung zugänglich zu machen“.

2021: Die Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen „Volksverhetzung“ und „Aufstachelung gegen eine Bevölkerungsgruppe“ gegen Räsänen und den Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese in Finnland, Juhana Pohjola. Er hatte die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht.

2022: Das Bezirksgericht Helsinki spricht Räsänen und Pohjola einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.

2023: Das Berufungsgericht in Helsinki bestätigt den Freispruch einstimmig in allen Punkten.

2024: Die Staatsanwaltschaft beantragt Revision beim Obersten Gerichtshof Finnlands.

2026: Der Oberste Gerichtshof hebt die früheren Freisprüche teilweise auf. Bezüglich des Tweets von 2019 wird Räsänen freigesprochen. Bezüglich der Broschüre von 2004 werden Räsänen und Pohjola wegen Aufstachelung gegen eine Bevölkerungsgruppe verurteilt. Das Gericht verhängt Geldstrafen: Räsänen muss rund 1.800 Euro zahlen, Pohjola rund 1.100 Euro. Zusätzlich muss die Evangelisch-Lutherische Missionsdiözese in Finnland rund 5.000 Euro zahlen.

24. Juli 2026: Räsänen legt Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein.