24.08.2026

Niederlande: Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit des Kindes geplant

(IDEA) Ein zentrales Lehrkrankenhaus in Amsterdam bereitet gerade ein Pilotprojekt vor, in dessen Rahmen Kindstötungen auf Verlangen bis zum 168. Schwangerschaftstag bzw. bis zum Ende der 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden sollen. Der Diplom-Theologe Markus Voss ordnet die Entwicklung für IDEA ein.

Wie mehrere niederländische Zeitungen berichten, plant die Niederländische Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (NVOG), diese vorgeburtlichen Kindstötungen im OLVG-Hospital in Amsterdam aus sozialen Gründen und „ohne Indikation“ durchzuführen. Das Pilotprojekt ist ausdrücklich für medizinisch gesunde Kinder und Mütter drei Monate vor dem Geburtstermin vorgesehen. Abtreibungen bis zu 24 Wochen sind in den Niederlanden bereits erlaubt, werden aber in der Praxis selten durchgeführt.

Um sich vorzustellen, was das bedeutet, seien hier einige Entwicklungsschritte eines Kindes im Mutterleib genannt: Ab Woche 14 reiben wir uns als Kinder im Bauch die Augen, können Geschmäcker unterscheiden und fangen bald an zu lächeln, sobald unsere Mama etwas Süßes isst; ab der 18. Woche zeigen Ultraschallaufnahmen, wie wir als Kinder im Bauch mit unseren Stimmbändern Sprechbewegungen üben; ab ca. Woche 20 haben wir als Kinder im Bauch häufig einen festen Tagesablauf mit klaren Wachphasen, in denen wir verschiedene Töne hören. Ab hier spüren beide Eltern uns meist deutlich strampeln.

Derzeit besuchen in Deutschland mehrere Mädchen die Schule, die in der 21. Woche geboren wurden. Sie – und Tausende weitere weltweit – zeigen: Kinder in diesem Alter sind komplett eigene, individuelle Menschen, die (mit Hilfe) auch unabhängig von ihren Eltern weiterleben.

Kinder werden auf dem Operationstisch dem Tod überlassen 

Damit konfrontiert, dass gesunde Babys ab der 24. Schwangerschaftswoche bereits voll lebensfähig sein können, räumt die NVOG ein: Es kommt „gar nicht selten“ vor, dass Kinder während ihrer Abtreibung in den Niederlanden lebendig geboren werden. Das stelle für die NVOG ein „Problem“ dar, da das Kind ja während der Prozedur sterben soll. Dazu schlägt die NVOG in ihrem Modellprotokoll vom 19. Dezember 2017 vor, dass das schon geborene Kind im Kreißsaal schlicht nicht weiter versorgt wird, um auf diese Weise den Tod zu garantieren.

Aus seit März 2018 öffentlich einsehbaren Untersuchungen des Universitätsklinikums Wien, das 241 Kinder im selben Alter getötet hat, geht hervor, dass die Kinder, von denen mehr als jedes zweite seine Abtreibung überlebt hatte, ohne Hilfe bis zu vier Stunden und 27 Minuten im Todeskampf verbrachten, bevor sie erstickten.

Solange in den Niederlanden das schon geborene Kind bei Verweigerung der Versorgung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt stirbt, muss nach NVOG-Richtlinie vom 1. Januar 2023 weder seine Geburt gemeldet werden noch eine Beisetzung erfolgen. Stattdessen kann das Kind als Krankenhausabfall entsorgt werden, um in Müllverbrennungsanlagen für die Stromerzeugung zu enden.

Auch Kinder aus Deutschland könnten auf diese Weise getötet werden

Die NVOG schätzt, dass im Rahmen dieses Pilotprojekts jährlich ca. 225 niederländische Frauen solche Spätabtreibungen ohne medizinische Notwendigkeit durchfühlen lassen werden. Was vielen nicht klar ist: Mit dem seit Februar 2026 effektiv steuerfinanzierten Abtreibungstourismus der Europäischen Union reicht es bereits aus, dass ein einziges EU-Land solche Praktiken hat. Es könnte daher leicht auf deutlich mehr Kinder aus ganz Europa hinauslaufen, die so in den Niederlanden getötet werden, darunter Kinder aus Deutschland und Österreich – wie es laut niederländischem Gesundheitsministerium bereits jetzt mehrfach täglich bei Spätabtreibungen ohne medizinische Notwendigkeit passiert.

Nach Angaben der NVOG „prüfen“ derzeit mehrere weitere niederländische Krankenhäuser, wie sie möglichst flächendeckend an diesem „Pilotprojekt“ teilnehmen können.

Was können wir Christen tun? Ehepaare, die sich vorstellen können, mit Gottes Hilfe und der Unterstützung ihrer Gemeinden eines dieser Kinder vorübergehend als Pflegekind aufzunehmen, sollten das bekannt machen. Und für jeden von uns gilt: Lasst uns diese Dinge in unserem Gebetsleben, unseren Gemeinden und Predigten nicht unter den Teppich kehren.

Markus Voss ist Gründer des #bibelfit-Dienstes. Er betreibt den YouTube-Kanal @MarkusVossDE, wo auch über Lebensrechtsthemen berichtet wird.