25.08.2026

Finnland: Politikerin Räsänen darf doch nach Nordirland einreisen

Der Bescheid kam zu spät, um ihre Teilnahme an einer Konferenz zu ermöglichen

Bangor/London/Riihimäki (IDEA) – Die finnische Christdemokratin und Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen (Riihimäki/Südfinnland) hat nach wochenlangem Warten ein Visum für Großbritannien erhalten. Die Genehmigung kam jedoch zu spät, sodass sie nicht persönlich an der „Worldwide Missionary Convention“ (Weltweite Missionskonferenz) im nordirischen Bangor teilnehmen konnte. Das bestätigte Räsänen gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Hintergrund ist Räsänen zufolge ihre Verurteilung durch den finnischen Obersten Gerichtshof im März wegen „Hassrede“, die sich auf eine 2004 erschienene Kirchenbroschüre bezog. Darin hatte Räsänen praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnet. Im Juni 2026 hatte sie eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ETA) für das Vereinigte Königreich erhalten, die am 3. Juli zurückgezogen wurde. Sie habe deshalb einen Brief an die britische Innenministerin Shabana Mahmood (Labour) geschickt, jedoch bis heute keine Antwort erhalten. Bereits Anfang Juli hatte sie auf der Rückreise von einer Konferenz in Kalifornien auf einen geplanten Zwischenstopp in London verzichten müssen und war stattdessen über Dallas nach Hause geflogen. Wie sie IDEA gegenüber schilderte, hatte sie sich auf die gesamte Konferenzwoche vorbereitet und ihre Reisetickets frühzeitig gekauft. Leider habe sie nun doch nicht persönlich teilnehmen können, ihre Rede aber immerhin per Videoschalte halten können.

„Ungerechtes Urteil führt zu Reisebeschränkungen“

Das zugrunde liegende Problem sei das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofs, das sie als „ungerecht und auf fehlerhaften Argumenten beruhend“ bezeichnete. Sie habe jedoch nie damit gerechnet, dass dieses Urteil, das die Meinungsfreiheit einschränke, auch zu Reisebeschränkungen führen würde. Nun sei sie dankbar, endlich ein Visum erhalten zu haben. Weitere Termine im Vereinigten Königreich habe sie aber derzeit nicht geplant. Bereits im Juli hatte sich die Politikerin gegenüber IDEA besorgt über das Signal gezeigt, das mit der Verweigerung der Einreise gesendet werde: „Meine größte Sorge ist, dass diese Entscheidung bei vielen Menschen Ungewissheit, Verwirrung und Angst hinterlässt – sowohl hinsichtlich der Konsequenzen, die die friedliche Ausübung ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit nach sich ziehen könnte, als auch im Hinblick darauf, wo die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Äußerung verläuft.“ Die Angelegenheit hatte international für erhebliches Aufsehen gesorgt. Sogar die Unterstaatssekretärin im US-Außenministerium, Sarah B. Rogers, hatte sich zu dem Fall geäußert.

Britisches Innenministerium verweist auf Regeln

Das Innenministerium hatte dem Nachrichtendienst „Premier Christian News“ in dem Zusammenhang mitgeteilt, dass man sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen äußere. Die geltenden Regeln sähen jedoch vor, dass eine elektronische Einreisegenehmigung in der Regel verweigert oder annulliert werde, wenn eine Person in den vergangenen zwölf Monaten eine strafrechtliche Verurteilung angegeben oder eine Freiheitsstrafe – auch auf Bewährung – von zwölf Monaten oder mehr erhalten habe.

ADF International: Großer Sieg für die Meinungsfreiheit

Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (ADF), die Räsänen vor Gericht unterstützt, bezeichnete die Erteilung des Visums auf der Plattform X (ehemals Twitter) als „großen Sieg für die Meinungsfreiheit“. Zugleich kritisierte sie, dass Räsänen dennoch daran gehindert worden sei, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen. Das Innenministerium habe mehr als genügend Zeit gehabt, um Räsänens Bitte um Einreise zu prüfen. Trotzdem habe es bis kurz vor dem geplanten Auftritt der Politikerin auf dem Kongress gedauert, bis ihr mitgeteilt worden sei, dass sie nun doch kommen dürfe. Die Entscheidung, ihre Einreisegenehmigung im Juli zurückzuziehen, sei „höchstwahrscheinlich“ auf ihre Verurteilung wegen „Hassrede“ in Finnland zurückzuführen. Es sei „schockierend, dass dies geschehen ist und dass sie in Finnland verurteilt wurde, weil sie ihre Ansichten zu Ehe und menschlicher Sexualität in einer vor über zwei Jahrzehnten verfassten Kirchenbroschüre“ friedlich zum Ausdruck gebracht habe. Es handle sich um ein deutliches Zeichen für das Maß an Zensur, das zurzeit in Europa herrsche.

 

Hintergrund: Verurteilung mit knapper Mehrheit

Der Oberste Gerichtshof Finnlands hatte Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola am 26. März mit einer knappen Mehrheit (3 zu 2) wegen „Hassrede“ zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht stützte sein Urteil auf einzelne Sätze in der 2004 erschienenen Broschüre, in denen Homosexualität als „Störung“ bezeichnet wurde. Diese Aussage stellte nach Ansicht der Richter eine Beleidigung für Homosexuelle dar. Der religiöse Kontext in der Broschüre habe die beleidigende Wirkung verstärkt. Sowohl Räsänen als auch Pohjola haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung eingelegt. Räsänen ist seit 1995 Abgeordnete des finnischen Parlaments und war von 2011 bis 2015 Innenministerin.