28.10.2026
Bulgarien: Religionsfreiheit endet nicht an der Haustür
Unerwünscht heißt nicht verboten. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Streit um religiöse Hausbesuche in Bulgarien bekräftigt.
(IDEA) Die christliche Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom International erklärt, warum das Urteil uns alle angeht.
Was vor rund zehn Jahren mit einigen Beschwerden über unerwünschte Glaubensgespräche in Shumen im Nordosten Bulgariens begann, hat es bis nach Straßburg geschafft. Dort entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Juni über den Fall „Velev und andere gegen Bulgarien“. Ausgangspunkt waren Beschwerden von Anwohnern, die sich durch Gesprächsangebote von Zeugen Jehovas an der Haustür belästigt fühlten. Der Gemeinderat reagierte 2016 mit einem pauschalen Verbot von „religiöser Propaganda“ unter anderem an der Haustür. Das Verwaltungsgericht Shumen hob die Regelung zunächst auf – doch der Oberste Verwaltungsgerichtshof in der bulgarischen Hauptstadt Sofia stellte sich 2021 hinter das Verbot. Damit stand die Tür offen für ein landesweites Missionsverbot. Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas um das Mitglied Krasimir Dinchev Velev reichte daraufhin Beschwerde beim EGMR ein. Angesichts der möglichen weitreichenden Folgen des Falles wurden wir auf ihn aufmerksam und reichten eine schriftliche Stellungnahme dazu ein.
Shumen betrifft ganz Europa
„Auf den ersten Blick geht es um Hausbesuche der Zeugen Jehovas“, sagt Felix Böllmann, Leiter unserer europäischen Rechtsabteilung. „Schaut man genauer hin, geht es darum, wie rasch Kommunen bereit sind, Grundrechte einzuschränken, wenn es jemand lautstark verlangt. Solche Einschränkungen können sich unversehens ausweiten.“ Die Gefahr sei groß, dass das Beispiel Schule mache – denn Behörden und Gerichte in anderen europäischen Ländern könnten sich auf solche Urteile berufen. Der EGMR prüfte den Fall anhand von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Religionsfreiheit schützt. In diesem Zuge stellten die Richter fest: Friedlich von Tür zu Tür zu gehen und zu predigen, ist keine missbräuchliche Propaganda, sondern geschützte Religionsausübung. Die bulgarischen Behörden konnten keine konkreten Störungen nachweisen, sondern nur auf „den unerwünschten Charakter bestimmter Hausbesuche“ verweisen. Das reicht nicht für ein pauschales Verbot, befand das Gericht.
Wenn Sprache unscharf wird
Stein des Anstoßes für Menschenrechtler war der Begriff der „religiösen Propaganda“. Er blieb undefiniert – und damit ein Hebel, um Grundrechte auszuhöhlen: „Unklare Begriffe eröffnen weite Spielräume, sie für eigene Zwecke zu nutzen und andere einzuschüchtern“, so Böllmann. Mit seinem Urteil setzt der EGMR hier ein klares Korrektiv dagegen. Friedliches Missionieren ist geschützt. Nur „unzulässiger Proselytismus“ – also Bekehrungsversuche mit Druck, Manipulation oder Machtmissbrauch – darf einge- schränkt werden. Die Richter formulierten es deutlich: „Die bloße Tatsache, religiösen Ideen ausgesetzt zu sein, die man nicht teilt, rechtfertigt nicht, pauschal friedliche missionarische Aktivitäten zu verbieten.“ Das Urteil erinnert daran, dass Grundrechte auch dann gelten, wenn religiöse Präsenz unbequem ist. Und genau das ist der Prüfstein liberaler Demokratien, betont Böllmann: „Wenn Unerwünschtheit zum Maßstab staatlichen Handelns wird, geraten alle Grundrechte ins Wanken. Heute trifft es religiöse Gruppen. Morgen vielleicht politische Initiativen, NGOs oder einfach Meinungen, die ‚stören‘. Eine Demokratie, die nur das zulässt, was niemanden irritiert, ist keine Demokratie mehr – sie ist ein Stimmungsregime.“ Für Böllmann ist das Urteil eine Chance: „Wir können Religionsfreiheit endlich aus der Nische holen und als das diskutieren, was sie ist – ein Lackmustest für die demokratische Kultur. Wer das Urteil liest, erkennt: Es geht nicht nur um Religion. Es geht auch um Macht. Und darum, wie wir verhindern, dass sie missbraucht wird.“