28.10.2026

Deutschland: Organspende - Protest gegen geplante Widerspruchsregelung

Gegner: Ein solches Gesetz käme einer „Organabgabepflicht“ gleich

Trier (IDEA) – Führende Vertreter von Lebensrechtsorganisationen und christlichen Initiativen sowie Einzelpersonen warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende. Hintergrund ist eine für den 4. November geplante Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag. Wer nicht aktiv widerspricht und dies dokumentiert, würde nach dieser Regelung automatisch nach seinem Tod als Spender gelten. Die Unterzeichner appellieren an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf abzulehnen. Er käme einer „Organabgabepflicht“ gleich, so die Gegner der Neuregelung. Die Erklärung entstand im Rahmen der Jahrestagung der „„Stiftung für Familienwerte“ (Trier). Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen deren Vorsitzende Sylvia Pantel (Düsseldorf), die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder (Willich), die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (Fulda), die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel (Castrop-Rauxel), der ehemalige Generalsekretär der Evangelischen Allianz in Deutschland, Hartmut Steeb (Stuttgart), der Sozialwissenschaftler Prof. Manfred Spieker (Osnabrück) und der Unternehmer Michael Freiherr von Ketteler (Berlin). Die Neuregelung bedeute einen „Paradigmenwechsel“, der einer „Enteignung“ des eigenen Körpers gleichkomme, so die Kritiker. Wer schweige, gelte dann automatisch als Spender. Ein so schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte von mehr als 80 Millionen Menschen sei nicht verhältnismäßig. Zudem könne Menschen, die auf ein Spenderorgan wie etwa eine Niere warteten, auch durch eine Lebendspende geholfen werden. Organspende müsse ein „Geschenk“ bleiben. Sie dürfe „kein Anspruch des Staates“ sein.

Kritik am Hirntod-Kriterium

Das Bündnis kritisiert zudem die medizinischen Grundlagen der Organentnahme. Diese erfolge nach dem festgestellten Hirntod. In internationalen Fachkreisen und „sogar im Deutschen Ethikrat“ sei jedoch bis heute umstritten, ob dieser Zeitpunkt wirklich den Tod eines Menschen markiere. Um Organe entnehmen zu können, werde der natürliche Sterbeprozess durch intensivmedizinische Maßnahmen unterbrochen: „Das Herz schlägt, der Körper ist warm und der Kreislauf wird künstlich aufrechterhalten, denn nur so bleiben die Organe verwendbar.“ Es gebe Fälle, in denen Menschen aus dem „Hirntod“ wieder erwacht seien.

Einsamer Tod auf dem OP-Tisch

Nach Auffassung der Unterzeichner verliert auch die Patientenverfügung durch die geplante Neuregelung an Bedeutung. Viele Menschen hätten darin festgelegt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschten. Im Falle einer Organentnahme seien diese jedoch notwendig. Familien würden künftig nur noch gefragt, ob sie einen Widerspruch des Verstorbenen kennten. „Ein ruhiger, würdevoller Abschied am Sterbebett wird unmöglich“, warnen die Unterzeichner. Gerade in der „schwersten Stunde“ werde die Familie „ausgesperrt“. Dies habe zur Folge, dass Betroffene „einsam auf dem OP-Tisch“ sterben.