12.01.2021

Tadschikistan: Überblick zur Lage der Religionsfreiheit

Tadschikistan ist das kleinste Land in Zentralasien. Das gebirgige Land hat ca. 9 Millionen Einwohner, 85 % davon ethnische Tadschiken, die ebenso wie die Usbeken, die größte ethnische Minderheit im Land, traditionell Sunniten sind. Armut ist weit verbreitet. Die Wirtschaft des Landes ist äußerst schwach. Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International von 2019 nimmt Tadschikistan den 153 Platz unter insgesamt 180 bewerteten Staaten ein. Viele arbeitsfähige Bürger Tadschikistans haben das Land verlassen, um Arbeit im Ausland zu suchen, vor allem in Russland und Kasachstan.

Verletzungen der Religions- und Glaubensfreiheit und damit verbundener Grundfreiheiten wie etwa der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind an der Tagesordnung. Insbesondere ist jede Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit ohne staatliche Erlaubnis verboten. 2020 wurden die Geldstrafen dafür, sowie auch für die Beteiligung von Ausländern an religiösen Aktivitäten stark angehoben. In diesem Jahr wurde überdies ein neues Antiterrorismusgesetz beschlossen, das eine engmaschige Überwachung religiöser Aktivitäten vorsieht. Sichtbare Glaubenssymbole wie Hidschabs und die für muslimische Männer obligatorischen Bärte sind verboten. Die Zahl der zugelassenen Moscheen wird sehr niedrig gehalten und auch die in den Moscheen erlaubten Aktivitäten sind stark eingeschränkt. Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird keine Ausübung ihrer Religionsfreiheit gestattet. Ausgenommen ist lediglich die Teilnahme an Beerdigungen. Alle Medressen wurden zwangsweise geschlossen. Die Anhänger aller Glaubensrichtungen werden überwacht. So wurde bei der Volkszählung im Oktober 2020 auch die Religionszugehörigkeit von Personen erhoben. Die Zeugen Jehovas und einige protestantische und muslimische Bewegungen sind verboten. Sowohl Muslime, als auch Protestanten und Zeugen Jehovas wurden wegen angeblichem Extremismus zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die einzige religiöse politische Partei Zentralasiens, die Partei der islamischen Wiedergeburt, wurde verboten und ihre leitenden Mitglieder in Haft genommen. Imame der staatlich kontrollierten Moscheen wurden gezwungen, vom Staat vorgegebene Predigten zu halten. Junge Menschen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen oder können, haben mit Gefängnisstrafen zu rechnen. Religiöse Literatur unterliegt einer strengen Zensur.

Das Regime handelt so, als ob Menschen, die ihre Religions- bzw. Glaubensfreiheit außerhalb der staatlichen Kontrolle ausüben, eine Bedrohung darstellen würden. Man möchte offensichtlich alles kontrollieren und dabei lediglich den Anschein der Rechtsstaatlichkeit wahren. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass das Regime die Absicht hätte, seine bindenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Respektierung der Religions- und Glaubensfreiheit und anderer grundlegender Menschenrechte einzuhalten.

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA 

Quelle: Forum 18, Oslo