02.05.2007
Ägypten: Bekanntester Konvertit Ägyptens freigelassen
Kairo - Frankfurt am Main (30.04.2007) Der bekannteste Konvertit Ägyptens, Scheich Bahaa
el-Din Ahmed Hussein El-Akkad, ist nach Informationen von „Middle East Concern“ am 28.
April 2007 aus einem Hochsicherheitsgefängnis entlassen worden. Der 58jährige dreifache
Familienvater El-Akkad war seit dem 6. April 2005 wegen seines Übertrittes zum Christentum
in Haft. Nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist die
Freilassung eine Folge des öffentlichen Interesses an seinem Schicksal.
Der frühere Leiter einer Moscheegemeinde gehörte über 20 Jahre lang einer islamischen
Fundamentalistengruppe an, ehe er Anfang 2005 nach Glaubens-Gesprächen und Bibelstudium
zum Christentum fand. Nach seinem Übertritt zum Christentum wurde er fast 25 Monate wegen
„Geringschätzung des Islam“ in Haft gehalten - zuletzt im Hochsicherheits-Gefängnis von Wadi
el-Natroun. Auf Betreiben der ägyptischen Staatssicherheit (Amn ad-Dawla, SSI) blieb er in
Haft, obwohl ein Kairoer Gericht bereits am 30. Juli 2006 seine Freilassung angeordnet hatte.
Ob die Vorwürfe gegen ihn fallengelassen werden, ist noch nicht klar.
Im klassischen Islam ist für den Abfall vom islamischen Glauben die Todesstrafe
vorgeschrieben. Todesurteile werden allerdings nur sehr selten von staatlichen Institutionen
ausgesprochen. Wesentlich häufiger werden Konvertiten Opfer von islamischen Extremisten
oder „Ehrenmorden“ durch Familienangehörige.
„Gefangener des Monats November 2006“
Die IGFM hatte El-Akkad zusammen mit der Nachrichtenagentur „IDEA“ im November 2006
zum „Gefangenen des Monats“ benannt und zu Appellen an Staatspräsident Mohammed Hosni
Mubarak für ihn aufgerufen. Die IGFM appelliert weiter an den ägyptischen Staatspräsidenten,
die Sicherheit von El-Akkad und seiner Familie vor islamischen Extremisten zu garantieren und
die ungeklärten Schicksale weiterer Konvertiten zu untersuchen, die aus Gründen der
„Staatsicherheit“ inhaftiert worden sein sollen.
Außerdem fordert die IGFM die ägyptische Staatsführung auf, ihren internationalen
Verpflichtungen nachzukommen. Das „Recht auf Religionswechsel“ wird unter anderem vom
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert, den Ägypten ratifiziert
hat.
Weitere Informationen unter www.menschenrechte.de