04.09.2007
Österreich: Moscheebau-Verbot theoretisch möglich
Experte für Religionsrecht im Ö1-Mittagsjournal: Rahmenbedingungen als Hürde für Bau
Österreich: Moscheebau-Verbot theoretisch möglich
Experte für Religionsrecht im Ö1-Mittagsjournal: Rahmenbedingungen als Hürde für Bau
Wien/Österreich, 27.08.2007 (ORF/APD) Zwar kann der Bau eines Minaretts, einer Moschee,
einer Kirche oder einer Synagoge nicht an sich verboten werden, weil dies dem
verfassungsmäßigen Recht der Freiheit der Religionsausübung widersprechen würde. Es sei aber
möglich, die Rahmenbedingungen so zu sehen, dass der Bau fast unmöglich wird, erklärte der
Jürgen Wallner vom Institut für Religionsrecht der Universität Wien im Ö1-Mittagsjournal vom
27. August. Konkret gehe dies Gesetze, die in die Kompetenz der Bundesländer fallen, nämlich
die Bauordnungen, in Kärnten außerdem durch das Ortsbildschutzgesetz.
Laut dem Beitrag wäre es denkbar, ein Minarett zu untersagen, etwa wenn es "aufgrund seiner
extremen Höhe oder wie auch immer gearteten Bauform das Ortsbild zerstören würde,
beziehungsweise sonst allgemeinen Bauvorschriften nicht entsprechen würde, die genauso für
einen Fabriksschlot gelten würden", so Wallner. Dem steht das Recht der freien
Religionsausübung gegenüber, zu dem es auch gehört, dass es die dazugehörigen Einrichtungen
gibt. Diese beiden Güter - Ortsbild und Baurecht vs. Religionsfreiheit - müssen von Fall zu Fall
gegeneinander abgewogen werden.
Dies geschieht in den jeweiligen Gemeinden. In Kärnten würden sich dafür die
Ortsbildschutzkommissionen anbieten: "In der Regel ist es fast immer so, dass ein Kompromiss
zustande kommt, das sieht unsere Rechtsordnung auch von Grund auf vor", erklärte Wallner auf
Ö1. Es gehe "nicht um schwarz oder weiß, entweder oder, sondern um den Ausgleich der
Interessen auf beiden Seiten".
Quelle: ORF, Wien/Österreich