22.09.2007
Türkei: Empörung über türkisches Gerichtsurteil
Wolfgang Huber schreibt an Patriarch Bartholomäus
Mit Empörung hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Bischof Wolfgang Huber, auf die Nachricht reagiert, dass das Oberste Gericht in der
Türkei in einem Urteil vom 13. Juni dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel
seine Eigenschaft als juristische Person abgesprochen und ihm das Recht bestritten hat, nach
eigener kirchenrechtlich-kanonischer Tradition das Attribut der Ökumenizität zu führen. Das
Gerichtsurteil stehe „in grosser Distanz zu europäischen Standards rechtlicher Regelungen
und Entscheidungen zur Religionsfreiheit und zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen“,
schrieb Huber in einem Brief an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus.
„Ich bedauere, dass ein weltliches Gericht sich mit kirchlichen Themen befasst“, schreibt der
Ratsvorsitzende in dieser Woche in einem Brief, der auch dem Auswärtigen Amt zugegangen
ist. Mit Besorgnis sehe er die bedrängenden Begleitumstände, denen das Ökumenische
Patriarchat in der Konsequenz ausgesetzt sei. „Ich teile die Überzeugung, dass das Patriarchat
von Konstantinopel seiner eigenen Tradition folgen darf, seine besondere Stellung unter den
orthodoxen Kirchen auf der Grundlage von Entscheidungen der in orthodoxer Überlieferung
als ökumenisch bezeichneten Konzilien festzustellen und das Attribut der Ökumenizität zu
führen.“ In der Bewertung dieser Situation wisse er sich einig mit dem Ökumenischen Rat der
Kirchen (ÖRK) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK).
Hannover, 7. September 2007
Pressestelle der EKD
Silke Römhild