16.04.2008
Algerien: Gefängnisstrafen für “Bekehrung” und vermehrte Zwangsschließung von Gemeindezentren
AKREF/DAL/Algerien/11. April 2008 - Algerische Christen machen sich durch ihre ‘Bekehrung’ strafbar. Ihnen werden bei einer Zuwendung zum Christentum mehrjährige Gefängnisstrafen und Bußgelder auferlegt. Ein Christ, der anonym bleiben will, berichtet, er habe einem Polizeibeamten auf dessen Drängen hin eine Bibel überreicht, nachdem dieser vorgegeben hatte, am christlichen Glauben interessiert zu sein. Daraufhin wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von umgerechnet 1.540 $ verurteilt.
Zusätzlich geraten Christen durch Medienkampagnen und zunehmende Zwangsschließungen ihrer Versammlungsorte unter Druck. Dazu kommen die im Jahr 2006 neu festgelegten Regulierungen des Religionsgesetzes, nach denen beispielsweise das Mitführen von mehr als einer Bibel illegal ist und unter Strafe gestellt wird. Immer mehr christliche Versammlungsstätten werden zur Schließung aufgefordert. Grund dafür sei, so der Minister für Religiöse Fragen, Bu’Abdallah Ghoulamullah, dass sie den Gesetzesanforderungen nicht entsprächen. Oft dienen Privathäuser oder Garagen als Versammlungsorte, die von den Behörden nicht als “richtige Kirchen” akzeptiert werden. Viele Gotteshäuser wurden jedoch von ebendiesen Behörden in Moscheen, Apotheken, Museen und sogar Gewerkschaftniederlassungen umfunktioniert. Der Präsident der Protestantischen Kirche in Algerien, Mustapha Krim, fordert die Regierung dazu auf, den Gemeinden die Gebäude zurück zu geben, die, nachdem viele Christen das Land bei der Unabhängigkeit Algeriens 1962 verließen, konfisziert wurden.