16.04.2008

Deutschland: Bundesrichter bestätigt - Kontingentlösung für irakische Flüchtlinge möglich!

AKREF/JB, Erfurt, den 1. April 2008  -  "Die Aufnahme irakischer Flüchtlinge im Wege einer Kontingentlösung ist rechtlich möglich". Dies erklärte der für das Asylrecht zuständige Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Harald Dörig gegenüber dpa. Dörig war mit einer Fachdelegation der katholischen Kirche in den Nachbarländern des Irak, wo sich mehr als 2 Millionen Flüchtlinge aufhalten. "Die Lage insbesondere der christlichen Flüchtlinge ist bedrückend", erklärte der Bundesrichter. Dörig würde es begrüßen, wenn sich Deutschland zur Aufnahme eines Kontingents dieser Flüchtlinge bereit erklärte. Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz biete hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage, bemerkte Dörig abschließend.