15.08.2008

Deutschland: Kreuze in bayerischen Klassenzimmern können bleiben

Von: C. Bender

Deutschland: Kreuze in bayerischen Klassenzimmern können bleiben

Von: C. Bender

PRO - 15.08.08 - Können Kruzifixe in Klassenzimmern für einen Lehrer eine „seelische Belastung“ sein? Mit dieser Frage befasste sich das Verwaltungsgericht Augsburg. Ein Lehrer nämlich hatte gegen die Kreuze in seiner Schule geklagt und sich auf jene seelische Belastung berufen. Doch das Gericht wollte der Argumentation nicht folgen.

Das Verwaltungsgericht in Augsburg stellte in seinem Urteilsspruch am Donnerstag klar: Das Kreuz in bayerischen Schulen stehe als Ausdruck für die geschichtlich-kulturelle Prägung Bayerns und die christlich-abendländischen Werte. Der Kläger, ein atheistischer Beamter auf Lebenszeit, erlitt in seinem Anliegen bereits zum zweiten Mal eine Niederlage. Der 57-jährige Pädagoge unterrichtet seit 2002 an der Volksschule in Neusäß im Landkreis Augsburg.

Bereits im Jahr 2006 hatte er die Entfernung der Kreuze aus den Klassenzimmern, in denen er unterrichtet, beantragt und sich dabei auf die weltanschauliche Neutralität berufen. Nun forderte er erneut die Abschaffung der Kruzifixe, da er sich dadurch seelisch belastet fühle. Der Urteilsbegründung zufolge konnte der Kläger das Verwaltungsgericht Augsburg nicht davon überzeugen, dass er durch das Kreuz eine so schwerwiegende seelische Belastung erleide, dass diese eine Ausnahme zu seinen Gunsten rechtfertige. Der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, jedoch sei er als Erwachsener im Gegensatz zu minderjährigen Schülern in seiner Persönlichkeit weiter gefestigt. Er habe deshalb den gesetzlich festgelegten Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes zu akzeptieren, welches als Ausdruck der geschichtlichkulturellen Prägung Bayerns und der christlichabendländischen Werte gelte. So sei im Grundgesetz nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten.

Kruzifix symbolisiert Leben nach christlichen Werten

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte den Richterspruch. „Das Kruzifix ist ein Symbol für die christlich-abendländische Geschichte und für ein Leben nach christlichen Werten, persönliche Geschmäcker eines Lehrers müssen sich dem unterordnen“, sagte Merk in München. Ebenso befürwortet Kultusminister Siegfried Schneider (CSU) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Ehrfurcht vor Gott gehört zu den Erziehungszielen der bayerischen Verfassung“.

Nach Auffassung des Klägers ist die Rechtslage in Bayern jedoch nicht im Einklang mit dem „Kruzifix-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 1995, wonach das Anbringen eines Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals mit dem vieldiskutierten Kruzifix-Beschluss Teile der Bayerischen Volksschulordnung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war. Beschwerdeführend waren drei Schüler sowie deren Eltern, die Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung und gegen eine christliche Einwirkung auf ihre Kinder durch die Kruzifixe waren.

Das Gericht sah die durch das Grundgesetz uneingeschränkt gewährte Glaubens- und Religionsfreiheit der Schüler verletzt. Daraufhin erließ der bayerische Landtag Ende 1995 zusammen mit der CSU-Mehrheit ein Kruzifix- Gesetz, welches weiterhin Kreuze vorschreibt, aber auch eine Konfliktregelung bei Einspruch von Eltern vorsieht. Als Konfliktfall wurde die aktuelle Klage des Lehrers jedoch nicht bewertet. Somit gilt weiterhin im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz: „Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.“

Grüne gegen Kruzifix

Nicht nur der Lehrer, sondern auch die bayerische Grünen-Fraktion sprach sich gegen die Verwendung religiöser Symbole in Schulen aus. Auf dem Landesparteitag der Grünen im Juni in Augsburg hatte die Mehrheit der Delegierten dafür gestimmt, „alle religiösen Symbole und religiös motivierten Kleidungsstücke“ aus Schulzimmern des Bundeslandes zu verbannen.

Die Grünen hatten ihre Forderung wiederholt als ein Gebot der Toleranz verteidigt, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Keine Religion dürfe hochwertiger sein als die andere: „Wenn ein Kopftuch nicht zulässig ist, ist auch Nonnentracht nicht zulässig“, hatte Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause bekräftigt. Die Forderung wurde von führenden bayerischen Politikern scharf kritisiert. Der Augsburger Bischof Walter Mixa etwa bezeichnete Teile der Grünen „als eine Gefahr für die religiöse Toleranz und den religiösen Frieden in unserem Land“. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte ebenfalls den Grünen-Beschluss: „Christliche Symbole gehören zu unserer Kultur und unseren Werten. Die Gleichsetzung von Kruzifix und Kopftuch ist geradezu absurd.“ Das Kopftuch jedoch stehe gegen Gleichberechtigung von Mann und Frau „und damit im Widerspruch zu unserem Werteverständnis“. Selbst Grünen-Spitzenkandidat Sepp Daxenberger sprach sich gegen die Forderung aus und betonte, dass er einen solchen Entschluss nicht mittrage.