29.08.2008

Südafrika: Gleichbehandlungsprinzip geht vor Religionsfreiheit

AKREF/CS/PM - 29.8.2008 - In einem bahnbrechenden Urteil hat ein Gericht in Südafrika zum ersten Mal das Recht auf Gleichbehandlung eines Individuums  höher gestellt als das Recht auf Religionsfreiheit einer Kirche.

Die mitgliederstarke charismatisch orientierte Holländisch Reformierte Gemeinde in Moreletapark, Pretoria, wurde zu einer Geldstrafe von umgerechnet 8.000 Euro und einer bedingungslosen Entschuldigung verurteilt, weil sie einen Musiklehrer an der gemeindeeigenen Kunstschule wegen seiner praktizierten Homosexualität entlassen hatte.

Während die Gemeinde weitere Schritte überlegt, ist der vom Gericht entschädigte noch nicht mit dem Urteil zufrieden. Er besteht auf eine öffentliche Entschuldigung, nicht nur eine bedingungslose. Er meint, dies würde anderen Homosexuellen helfen.

Südafrika hat eine der liberalsten Verfassungen der Welt.

www.moreleta.co.za