19.12.2008
Türkei: Christen kämpfen gegen Benachteiligung und Willkür
Nutzung von Gebäuden als Kirche oder Gemeinde fast unmöglich
Türkei: Christen kämpfen gegen Benachteiligung und Willkür
Nutzung von Gebäuden als Kirche oder Gemeinde fast unmöglich
(OD) ISTANBUL, 19. Dezember 2008 - In der Küstenstadt Samsun im Norden der Türkei kämpft die Agape Church Association gegen eine christenfeindliche Stimmung. In den vergangenen drei Jahren wurde die rund 30 Mitglieder starke Gemeinde immer wieder beschimpft oder diskriminiert; ihr Pastor erhielt Todesdrohungen und selbst örtliche Behörden drohten der Gemeinde mit rechtlichen Schritten. Ein Prozess wurde angedroht, weil Bibelverse und ein Kreuz an den Wänden der gemieteten Räume aufgehängt wurden. Die Gemeinde ist rechtlich als „Verein" registriert, was ihr einen gewissen Schutz bietet. Das Provinzvereinsdirektorium inspizierte das Gebäude und wies an, die Anstoß erregenden Dinge abzunehmen. Die Räume würden zu sehr nach Kirche aussehen, hieß es. „Ein Kreuz oder Verse in einem Gebäude zu haben, ist kein Verbrechen", sagte Pastor Orhan Picaklar. „Wäre das so, müssten muslimische Vereine religiöse Gegenstände ebenfalls entfernen: Verse aus dem Koran, Segensgebete und Bilder der Kaaba in Mekka."
Bericht über Benachteiligung
Die Allianz protestantischer Gemeinden der Türkei (TEK) hat einen Bericht über die Situation von christlichen Gemeinden verfasst, der dem Informationsdienst Compass Direct vorliegt. „In der Praxis ist es fast unmöglich, ein Haus offiziell zu einer Kirche umzufunktionieren", so ein Mitglied des Rechtsausschusses der TEK, der 34 Kirchen in der Türkei unterstützt. Rechtlich ist die Einrichtung von „Stätten der Anbetung" zwar vorgesehen, heißt es im TEK-Bericht, so dass Gemeinden eigentlich nicht als Verein zusammenkommen müssten. „Es ist jedoch diskriminierend, wenn Behörden dennoch auf Vereinsgründungen drängen." Das den Bau religiöser Gebäude regelnde Public Works Statute 3194 wurde im Jahr 2003 auf Drängen der Europäischen Union geändert und spricht nun eher von „Stätten der Anbetung" als von „Moscheen". Das hat Christen veranlasst, eine entsprechende Änderung des rechtlichen Status bzw. die Nutzung von Büros, Wohnhäusern und Lagern zu beantragen, in denen sie sich versammeln. Jedoch ist es einer Gemeinde auf diesem Weg noch nie gelungen, eine offizielle Erlaubnis zu erhalten, die Gebäude als Kirche nutzen zu dürfen. „Als Verein organisiert zu sein, heißt nicht, dass man die Gebäude als Kirche nutzen darf", sagte ein Mitglied der Besiktas Protestant Church, die seit zwei Jahre auf einen Umwidmungsbescheid wartet. Nur aufgrund des rechtlichen Status einer „Stätte der Anbetung" würde die Durchführung von Gottesdiensten legal sein. Der TEK-Bericht zitiert noch vier Gemeinden, die aufgrund des Vorwurfs der Verletzung des Baurechts mit Schließung konfrontiert sind. Vier weiteren Gemeinden habe man Bauanträge für "Anbetungsstätten" mit der Begründung abgelehnt, eine geeignete Örtlichkeit stehe nicht zur Verfügung.
Einwände gegen Kirchenbau
Der Bericht umschreibt drei Hauptprobleme für Gemeinden, die sich eine eigene Versammlungsstätte bauen wollen. Zunächst die Größenvorschriften für jeden neuen Bauplatz: Vorgeschrieben sind nicht weniger als 2500 m², was für die durchschnittlich 30 bis 40 Mitglieder starken türkisch-protestantischen Gemeinden viel zu groß und teuer ist. Zweitens heißt es in dem Bericht, seien die Genehmigungskriterien vage gehalten, so dass es „viel Raum für Ermessensentscheidungen" gibt. Drittens wird angeprangert, dass Anträge auch abgelehnt werden können, wenn in der für gottesdienstliche Gebäude vorgesehenen Gegend nicht genügend Christen leben. So sei es unwahrscheinlich, dass eine kleine türkisch-protestantische Gemeinschaft als Minderheit jemals die erforderliche Größe an einem einzigen Ort hat, um den Bau eines Kirchengebäudes zu rechtfertigen. Der TEK-Bericht fordert vom Innen- und Justizministerium, nicht nur ihre lokalen Behörden über die Rechte nicht-muslimischer Gruppen zu informieren, sondern die Beamten auch entsprechend zu schulen. Außerdem sollten die Gemeinschaften „die Möglichkeit haben, Stätten der Anbetung gemäß ihren Bedürfnissen und Mitteln zu bauen. Christen sollte erlaubt werden, kleine Stätten der Anbetung zu haben, etwa im Stil einer muslimischen Masjid [eine Moschee in Privatbesitz]."
Compass Direct/OpenDoors