14.02.2008

Ägypten: 12 Muslime dürfen zum Christentum zurückkonvertieren

Eintrag in Ausweispapieren „Ex-Muslim“ könnte zu Diskriminierung führen

Ägypten: 12 Muslime dürfen zum Christentum zurückkonvertieren

Eintrag in Ausweispapieren „Ex-Muslim“ könnte zu Diskriminierung führen

ISTANBUL, 12. Februar 2008 – In Ägypten dürfen 12 Muslime zurück zum Christentum
konvertieren. Das entschied das oberste Verwaltungsgericht Ägyptens am 9. Februar. Allerdings
wird in den Ausweispapieren der früheren Kopten der Eintrag „Ex-Muslim“ stehen. In seinem
Urteil wies Richter El-Sayeed Noufal das ägyptische Innenministerium an, den Konvertiten
„christliche Dokumente" auszustellen und ihren Status als „Ex-Muslim" zu vermerken.
Menschenrechtsaktivisten begrüßten die Entscheidung als Durchbruch für die Religionsfreiheit
in Ägypten, wo der Religionswechsel vom Islam zwar nicht ungesetzlich, doch in der Praxis
verboten sei. Allerdings könnte die Erwähnung der früheren Religion der Konvertiten in ihren
Dokumenten zu Diskriminierung führen. „Es ist offensichtlich eine Stigmatisierung“, sagte ein
Vertreter der Ägyptischen Initiative für persönliche Rechte (EIPR) dem Informationsdienst
Compass Direct. In diesem Fall sei es nicht um Apostasie (Abfall vom Islam) gegangen. „Der
Staat hat lediglich die Tatsache anerkannt, dass diese Kläger bereits zum Christentum
zurückgewechselt sind, und die Kirche sie wieder aufgenommen hat."
Konservative fordern Todesstrafe bei Apostasie
Gegen die offizielle Anerkennung seines Übertritts zum Christentum entschied am 29. Januar
ein Verwaltungsgericht hinsichtlich der Klage des ehemaligen Muslim Muhammad Hegazy. Das
Gericht begründete, es sei gegen die Scharia, das islamische Recht, vom Islam zu einer älteren
Religion zu konvertieren. Hegazy wollte seine Konversion auch in seinem Ausweis eintragen
lassen. Viele konventionelle Auslegungen der Scharia fordern die Todesstrafe für jeden, der den
Islam verlässt. Der Diskriminierung dieser Bürger durch extremistische Offiziere und Beamte
werde durch den Eintrag „Ex-Muslim“ in den Ausweisen gefördert, so Gamal Eid, Leiter des
arabischen Netzwerks für Menschenrechte, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Vater
Markus Aziz, ein Verfechter koptischer Rechte, habe die Regierung aufgefordert, auf
Ausweisen keine früheren Religionen zu vermerken. Der Eintrag der Religionszugehörigkeit ist
auch für das Familienrecht wichtig. Etliche Muslime, die zu ihrem ursprünglichen Glauben, wie
etwa dem Christentum zurückkehren, waren dem Islam beigetreten, um eine Scheidung (die von
der orthodoxen Kirche nicht erlaubt wird) zu erreichen oder eine Muslima zu heiraten.
Zwischen 2004 und 2007 erreichten 32 Muslime vor Gericht, zurück zum Christentum wechseln
zu dürfen. Im April 2007 verweigerte eine untere Instanz 12 ehemaligen Christen das Recht,
offiziell zurückzukehren. Wie Compass Direct von christlichen Anwälten erfuhr, sind einige
hundert ähnlicher Fälle von Islam-Konvertiten, die zum Christentum zurückkehren wollen, bei
unteren Verwaltungsgerichten anhängig. Die Kopten machen ca. 10 Prozent der Einwohner des
Landes aus. Die Mehrheit der Kopten gehört der orthodoxen Kirche an. Daneben gibt es einige
katholische und protestantische Christen.
Compass Direct/OpenDoors