11.07.2008

Kirgistan: Wo können wir unsere Toten begraben?

AKREF/JJ – 11.7.2008  Baptisten, evangelische Christen, Baha’i, Zeugen Jehovas und Mitglieder der Hare Krishna Bewegung haben gegenüber Forum 18 geklagt, dass das Problem, wo sie ihre verstorbenen Mitglieder begraben können, nach wie vor ungelöst ist, insbesondere in ländlichen Gebieten. Gemeindeverwaltungen, die lokale Bevölkerung und muslimische Leiter verweigern oft die Beerdigung von Nichtmoslems oder bestehen auf islamische Beerdigungsrituale. Versuche, das Problem zu besprechen, unter anderem vor der Behörde für religiöse Angelegenheiten, haben zu keinem Ergebnis geführt. Alisher Sabinov, der Vorsitzende des ständigen Parlamentsausschusses für Religionsangelegenheiten erklärte, dass niemand außer den örtlichen Gemeindebehörden, auch nicht die Leitung der islamischen Gemeinschaft, das Recht hat, Entscheidungen über Friedhöfe zu treffen. Ein Vertreter des Büros des Mufti, der höchsten islamischen Religionsbehörde erklärte, man hätte entschieden, die Beerdingung von Nichtmoslems auf islamischen Friedhöfen nicht zu erlauben. In Wirklichkeit handelt es sich aber nicht um islamische Friedhöfe sondern um die von den Lokalbehörden verwalteten Friedhöfe von Orten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit. Darauf angesprochen, dass kürzlich die Familie eines 14-jährigen Baptisten gehindert worden war, ihren Sohn auf dem Dorffriedhof zu beerdigen, meinte der Vertreter des Mufti, die Dorfbewohner hätten die richtige Entscheidung getroffen. Diese unrechtmäßigen Entscheidungen von Religionsbehörden bzw. willkürlichen Entscheidungen der lokalen Bevölkerung in öffentlichen Angelegenheiten stützen sich auf einer Fatwa des Rates der Ulema (islamische Gelehrte) von 2002. In diesem islamischen Rechtsgutachten auf der Grundlage der Scharia wurde ein Verbot der Beerdigung von Nichtmoslems auf islamischen Friedhöfen verfügt.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo