04.06.2008

Deutschland: Wie weit geht die Religionsfreiheit?

Karlsruhe/Deutschland, 23.05.2008 (dpa) Gebetspausen während der Arbeitszeit, getrennter Schwimmunterricht für Mädchen und Jungen - immer wieder kollidieren religiöse Pflichten mit dem Gesetz. Wie weit darf die Religionsfreiheit gehen? Muslime fordern mehr Entgegenkommen.

Solche Fragen kommen zur Sprache, wenn es um «Religionsfreiheit und Integration» geht, wie beim achten Karlsruher Verfassungsgespräch am Donnerstagabend. Wie weit darf die Religionsfreiheit gehen? Das ist eine der derzeit meistdiskutierten Verfassungsfragen, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Glaubensvertretern erörtert. Anlass der Diskussion ist der Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes, das seit dem 23. Mai 1949 gilt.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Dieter Grimm, spricht sich für Großzügigkeit und Ausnahmeregelungen aus, wenn religiösen Pflichten und Gesetze kollidieren. «Es gibt bestimmt noch mehr Spielräume.» Denn in der Realität setzen die Gerichte der Religionsübung immer wieder Grenzen: So hat Mitte März der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einer zum Islam konvertierten Lehrerin aufgegeben, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Die 58-Jährige verstoße gegen die Vorschrift, «in der Schule religiöse äußere Bekundungen zu unterlassen». Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 entschieden, dass Kopftuch- Verbote für Lehrer ein Gesetz erfordern. Anfang Mai urteilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, dass eine muslimische Schülerin keinen nach Geschlechtern getrennten Unterricht verlangen kann. Das zu organisieren, sei der Schule nicht zuzumuten. 

Zentralrat der Muslime: Islam soll gleichberechtigte Rolle spielen

Doch nicht nur die Glaubensfreiheit des Einzelnen, sondern auch die - ebenfalls durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte - Religionsfreiheit der Verbände führt zu Streit. Ein Grund: Die Organisationen der Muslime in Deutschland entsprechen, auch weil es keine formelle Mitgliedschaft gibt, nicht dem Bild des deutschen Kirchenrechts von Religionsgemeinschaften. Daher liegt für die meisten Muslime etwa der Status einer «Körperschaft des öffentlichen Rechts», die das Erheben von Kirchensteuern ermöglichen würde, in weiter Ferne. Auch die Anerkennung als Religionsgemeinschaft, was Mitspracherechte bei der Gestaltung von Islamunterricht bedeutet, stellt für einen Großteil der Muslime eine hohe rechtliche Hürde dar.
Ayyub Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, fordert ein stärkeres Entgegenkommen des Staates. Foto: dpa Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayyub Axel Köhler, befürchtet, dass Muslime sich «verbiegen» müssten, um die staatliche Anerkennung ihre Organisationen zu erhalten. Er verlangte ein stärkeres Entgegenkommen des Staates. Der Islam müsse ungeachtet seiner Besonderheiten eine gleichberechtigte Rolle unter den Religionen in Deutschland erhalten. «Das ist eine Aufgabe, die wir in diesem Land bewerkstelligen müssen.»

Die Aleviten sind schon ein gutes Stück weiter: In vier Bundesländern sind sie bereits als Religionsgemeinschaft anerkannt. «Vielleicht sollten sich die anderen muslimischen Verbände ein Beispiel an den Aleviten nehmen», sagt der Generalsekretär der Alevitischen Gemeinde in Deutschland, Ali Ertan Toprak. Doch auch er wünscht sich mehr Unterstützung des Staates: Die Aleviten seien noch nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt, obwohl sie alle Voraussetzungen mitbrächten. «Das ärgert mich.» Die liberal- islamische Glaubensgemeinschaft hat ihren Ursprung im schiitischen Islam. Rund 800 000 Aleviten leben in Deutschland, insgesamt sind es rund 3,3 Millionen Muslime. Nur 10 bis 20 Prozent von ihnen sind in Moscheenvereinen und anderen Organisationen zusammengeschlossen.

Schäuble weist die Vorwürfe zurück - die Forderung nach einem bestimmten Organisationsgrad diene der staatlichen Neutralität, argumentiert er. «Unser Staat erteilt keinen Religionsunterricht. Das kann er nur in der Partnerschaft mit einer Religion und die muss dann irgendwie verfasst sein.» Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, betont, dass auch die christlichen Kirchen Zugeständnisse machen mussten, etwa durch das Ermöglichen von Kirchenaustritten. Unter den Voraussetzungen des Grundgesetzes gebe das deutsche Kirchenrecht Gläubigen große Freiheiten. «Die Muslime sind eingeladen, an diesen Möglichkeiten teilzunehmen.»

Quelle: Deutsche Presseagentur (dpa)
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