20.06.2008
Indonesien: Staat als „Richter“ über religiöse Wahrheit
AKREF/JJ - 20. Juni 2008 Am 9. Juni 2008 erließ die indonesische Regierung ein Dekret, das die Tätigkeit der Ahmadiyya Sekte des Islam einschränkt. Der Gruppe wird die Verbreitung ihrer religiösen Praktiken und Auslegungen mit der Begründung verboten, dass diese vom rechtgläubigen Islam abweichen. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Den Hardlinern von der Front zur Verteidigung des Islam (FPI) und Hizbut Tahrir Indonesia (HTI) ist das jedoch zu wenig. Sie verlangen ein vollständiges Verbot der Gruppierung.
Durch dieses Dekret erhebt sich die Regierung selbst zur Richterin in religiösen Angelegenheiten und Verteidigerin der Rechtgläubigkeit, und diktiert den Menschen, was sie von Gesetzes wegen glauben dürfen. Weiters stärkt die Regierung damit die Position des radikalen Islam, anstatt die grundlegenden Menschenrechte der Opfer zu schützen. 2007 hatte der höchste Rat islamischer Kleriker (MUI) eine Fatwa (islamisches Rechtsgutachten) erlassen, in der unter anderen vom Pluralismus, Liberalismus und Säkularismus beeinflusste Lehren als antiislamisch bezeichnet und die Gemeinschaft der Ahmadiyyah als „murtad“ (vom Glauben abgefallen“) eingestuft wurde. Mit dem Dekret vom 9. Juni bringt die Regierung deutlich zum Ausdruck, dass sich verurteilende Fatwas und Drohungen mit Gewalt lohnen. Eine prominente Gruppe von auf Menschenrechte spezialisierten Rechtsanwälten will das Dekret vor dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof anfechten. „Das Vorgehen der Regierung, um die Tätigkeit der Ahmadiyya zu unterbinden verstößt eindeutig gegen die Verfassung“, sagte Uli Parulian Sihombing, ein auf Menschenrechte spezialisierter Rechtsanwalt, der religiöse Minderheiten vertritt.
Quelle: WEA Kommission für Religionsfreiheit. Übersetzung (gekürzt): OEA/JJ