05.09.2008

Deutschland: Christliche Hausschuleltern gehen in Revision

Ehepaar Dudek war im Juni zu einer Haftstrafe verurteilt worden

Deutschland: Christliche Hausschuleltern gehen in Revision

Ehepaar Dudek war im Juni zu einer Haftstrafe verurteilt worden

E s c h w e g e (idea) - 5.09.08 – Das christliche Ehepaar Jürgen und Rosemarie Dudek aus Herleshausen (Osthessen), das seinen Kindern aus Glaubensgründen Hausunterricht erteilt, wehrt sich gegen eine Gefängnisstrafe.

Die Eheleute, die keiner Kirche angehören, waren im Juni zu jeweils drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie ihre schulpflichtigen Kinder „dauernd und hartnäckig“ vom Schulbesuch ferngehalten hätten. Zuvor waren die beiden Akademiker in früheren Verfahren zu Geldstrafen von insgesamt 1.050 Euro verurteilt worden. Jetzt nahmen sie sich erstmals einen Rechtsbeistand, der gegen das Urteil Revision eingelegt hat. Verteidiger Andreas Vogt (Eschwege) kritisierte gegenüber ideaHessen vor allem das Strafmaß als fehlerhaft: „Freiheitsstrafen unter sechs Monaten dürfen nur ausnahmsweise bei besonderen Umständen verhängt werden.“ Ferner ist Vogt überzeugt: „Das Landgericht Kassel hat seine Amtsaufklärungspflichten verletzt.“ Zeugen aus der öffentlichen Schule und vom Staatlichen Schulamt seien nicht vernommen worden. Der Anwalt verweist auf den ältesten Sohn der Familie, Jonathan (16). Nachdem er ausschließlich zu Hause unterrichtet worden war, hatte er das letzte halbe Jahr eine staatliche Realschule besucht und den Abschluss als Klassenbester mit der Durchschnittsnote 1,1 erreicht. Inzwischen absolviert er eine Ausbildung zum Schreiner. Dazu erklärte der Anwalt: „Der hohe Bildungsertrag ist hier mit Händen zu greifen.“ Das Paar hat sieben Kinder, von denen drei im Alter von 8 bis 14 Jahren zu Hause unterrichtet werden. Die Eltern begründen ihre Haltung damit, dass der Unterricht an öffentlichen Schulen den christlichen Glauben ihrer Kinder zerstören könnte. Unterdessen droht ihnen ein neues Verfahren. Das Schulamt in Bebra hat wieder Strafantrag gegen das Ehepaar gestellt. Für Schulamtsleiter Arno Meißner steht fest: „Die Dudeks verhalten sich konsequent nicht gesetzeskonform.“