24.04.2009

Turkmenistan: nach wie vor kein Wehrersatzdienst - harte Gerichtsurteile

AKREF/JJ – 24.4.2009 - Personen, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern, gelten in Turkmenistan als Verbrecher. Der Wehrdienst wird in der Verfassung des Landes als „heilige Pflicht“ bezeichnet. Kürzlich wurden zwei Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Zeugen Jehovas verbüßen derzeit Haftstrafen wegen Wehrdienstverweigerung. 

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz