01.12.2009

EU: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte setzt gefährlichen Präzedenzfall für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat kürzlich in der Rechtssache Bayatyan gegen Armenien ein Urteil gefällt, das insbesondere für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen und ganz allgemein für die Religions- und Gewissensfreiheit einen gefährlichen Präzedenzfall setzt.

Der Gerichtshof beurteilte die Einkerkerung eines Zeugen Jehovas in Armenien wegen seiner Wehrdienstverweigerung nicht als Verletzung der Gedanken-, Gewissens und Religionsfreiheit. Dies ist umso bedauerlicher, zumal das armenische Straf- und Militärberufungsgericht die ursprünglich verhängte Strafe in der Berufungsverhandlung noch verschärft hat. Der Staatsanwalt begründete seine Berufung gegen das nach seiner Ansicht „zu milde" Urteil damit, dass Bayatyan „seine Schuld nicht akzeptierte, indem er erklärte, dass er den Militärdienst nach Studium der Bibel als Zeuge Jehovas verweigerte". Das Berufungsgericht hielt eine Verschärfung der Strafe für angebracht mit der Begründung, Bayatyan hätte nicht nur seine Schuld nicht anerkannt, sondern auch sein „Verbrechen" nicht bereut und kam zu dem Schluss, dass in Anbetracht der „Art, Motive und des Grades der sozialen Gefahr, die von dem Verbrechen ausgeht" eine höhere Strafe zu verhängen wäre.  

Die Rechtsvertreter Bayatyans haben Berufung gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingelegt. Wenn diese von der Großen Kammer des EGMR nicht aufgehoben wird, setzt dieses Urteil einen Präzedenzfall, der im krassen Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards und zur bisherigen Politik des Europarats steht, der seit einer Empfehlung des Ministerrats von 1987 Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkennt. Probleme für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen gibt es unter anderem auch in Aserbaidschan, Belarus, Südkorea, der Türkei, Singapur, Kolumbien und Israel.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz