02.05.2009

Russland: Der Kampf gegen „religiösen Extremismus“ - Rückkehr zu alten Methoden?

AKREF/JJ - 02.05.2009 - Bereits im Juni 2002 wurde in Russland ein Gesetz gegen Extremismus verabschiedet. Nach zögerlichen Anfängen gehen die Behörden derzeit gegen alles vor, was sie als „extremistisch“ einstufen. Es begann Ende 2002, als bei einer Razzia Literatur aus einer Moschee konfisziert wurde. In der Folge kam es zu einer steigenden Zahl nicht öffentlicher Gerichtsverfahren. Die Urteile basierten auf der literarischen Analyse konfiszierter Bücher. Werke allgemein anerkannter islamischer Autoren, wie etwa die Übersetzungen der Schriften des türkischen islamischen Theologen Said Nursi wurden komplett verboten, obwohl sie keinerlei Aufrufe enthalten, Straftaten zu begehen. 2007 wurde eine Liste extremistischer Materialien erstellt. Diese enthält derzeit (April 2009) 367 Werke. Neben wirklich extremistischem Material stehen auch Standardwerke religiöser Literatur wie „Die Persönlichkeit eines Moslems“ auf der Liste. Anklagen wegen extremistischer Literatur wurden bisher auch gegen traditionelle heidnische Gruppen (Anhänger der vorchristlichen Naturreligionen) und Zeugen Jehovas erhoben. Bei dem derzeitigen Trend zur Rückkehr zu den Methoden der Sowjetära scheint ein Vorgehen gegen Christen und christliche Literatur nur eine Frage der Zeit. Alarmierend ist die Bestellung Alexander Dvorkins, eines bekannten „Antisektenaktivisten“ zum Leiter des Expertenrats für religiöse Studien im Justizministerium.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz