08.04.2010
Islamischer Erlass (Fatwa) erlaubt Verheiratung von Minderjährigen
Hanns Seidel Stiftung Institut für internationale Begegnung und Zusammenarbeit
Islamischer Erlass (Fatwa) erlaubt Verheiratung von Minderjährigen
Hanns Seidel Stiftung
Institut für internationale Begegnung und Zusammenarbeit
Beschlüsse auf dem Wahlkongress der NU in Makassar
Der Wahlkongress der größten islamischen Bewegung in Indonesien, der Nahdlatul Ulama (NU), stand ganz im Zeichen der Wahlen zum Nachfolger des Vorsitzenden dieser Organisation, KH. Hasyim Muzadi. Bei der 5-tägigen Veranstaltung, bei der auch der Präsident von Indonesien eine Eröffnungsrede hielt, waren ca. 5.000 Delegierte anwesend. Sie setzten sich aus Religionsge-lehrten (Ulama Besar/Mufti), Leiter von Koranschulen (Ketua Pesantren) und NU-Funktionären (Fungsionaris NU) zusammen. Zur Wahl stellten sich mehr als zehn Religionsgelehrte, darunter auch der Vorsitzende des Liberalen Islamischen Netzwerkes (Jaringan Islam Liberal), KH. Ulil Abshar Abdallah. In einem relativ knappen Wahlergebnis von 294 zu 201 Stimmen setzte sich der KH. Said Aqil Siradj, auch Kang Said genannt, durch. Er übernimmt nun den Vorsitz der NU (tanfidziyah). Der Geistliche Sahal Mahfudz wurde in einer getrennten Wahl zum Vorsitzenden der NU-Rechtskommission gewählt, die für die Interpretation des islamischen Syariah-Rechts zuständig ist. Mit der Wahl des Vorsitzenden, Said Aqil Siradj, wird die moderate Linie der NU weiter fortgeführt und es wird ihm nachgesagt, dass er offen für interkulturellen Dialog und pluralistische Konzepte ist.
Eine Überraschung brachte jedoch die Herausgabe einer Fatwa, die sich mit der Eheschließung aus der Sicht des islamischen Rechts beschäftigt.
Nach dem Beschluss des Ausschusses für religiöse Fragen bestehen keine Altersbeschränkungen für eine Ehe, da auch der Koran keine Auskunft über das Mindestalter von Ehepaaren gibt. Ein Sprecher dieses Ausschusses betonte: „Eine Ehe sollte immer auf das harmonische Zusammenleben der Ehepartner abzielen. Solange dieses Ziel gewahrt ist, ist auch eine Verheiratung von Minderjährigen möglich. Partner können zu jedem Zeitpunkt heiraten, auch Mädchen, die noch vor der ersten Menstruation stehen“. Als Einschränkung gilt jedoch, dass „die noch nicht geschlechtsreifen Ehepartner zunächst bei ihren Familien leben müssen bis sie für eine Ehe die nötige Reife haben“.
Diese Rechtsprechung spiegelt bis heute die Realität in vielen javanischen und indonesischen Dörfern wider. Mädchen werden bereits im Alter von zehn bis zwölf Jahren einem Ehepartner versprochen. Sie wohnen zunächst weiterhin im Haus der Eltern und werden nach der Pubertät mit dem versprochenen Partner vermählt. Diese traditionelle Form der Verheiratung durch die Eltern hat überwiegend wirtschaftliche Gründe.
Durch die Auswahl eines Ehepartners mit ausreichend finanziellem Hintergrund bleibt der Besitzstand der beiden Familien gewahrt und im Falle eine Scheidung kann die Ehefrau auf eine gewisse Aussteuer zurückgreifen. Die Eheschließung erfolgt natürlich ausschließlich nach dem islamischen Ritus.
Kritik an der NU-Fatwa auch von islamischer Seite
Die Fatwa, die eine Trauung von Minderjährigen erlaubt, stieß bei verschiedenen, weltlichen und islamischen Organisationen auf harsche Kritik. Indonesische Politiker und Menschenrechtsaktivisten weisen darauf hin, dass die Verheiratung von Kindern und Jugendlichen unter einem gewissen Mindestalter verboten sei. Ein Sprecher der indonesischen Kommission zum Kinderschutz und gegen Gewalt an Frauen betonte, dass nach dem gültigen Ehegesetz von 1974 das Mindestalter für eine Eheschließung bei 18 Jahren für Männer und bei 16 Jahren für Frauen lie-ge. Ebenso widerspricht diese Fatwa internationalen Vereinbarungen, die Indonesien im Rahmen von CEDAW (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women) ein-gegangen ist. Nach dieser Vereinbarung liegt das Mindestalter für beide Ehepartner bei 18 Jahren.
Unerwartete Kritik kam auch von führenden islamischen Organisationen in Indonesien, dem Nationalen Zusammenschluss der indonesischen Islamgelehrten (Majelis Ulama Indonesia/MUI) sowie der zweitgrößten Moslemvereinigung in Indonesien, der Muhammadiyah. Beide Organisationen weisen darauf hin, dass die theologische Begründung dieser Fatwa ausschließlich vor dem Hintergrund einer puristischen Koranauslegung erfolge und nicht die gegenwärtigen Verhältnisse einbeziehe. Sie betonten, dass bei der Frage von Verheiratung die gesamte persönliche Entwicklung einer jungen Frau berücksichtigt werden müsse und „das Einsetzen der Menstruation kein Maß für die Reife einer Frau“ sei. Die moslemischen Organisationen verweisen in ihrer Kritik ebenso auf das bestehende Ehegesetz, dass das Mindestalter von Ehepartnern eindeutig festlegt. Diese Bestimmung soll auch bei der gegenwärtigen Revision dieses Gesetzes weiter Bestand haben.
Kontroversen um den Entwurf des neuen Ehegesetzes
Die gegenwärtige Überarbeitung des Ehegesetzes durch das Parlament ist sicherlich der Stein des Anstoßes für die islamischen Organisation Nahdlatul Ulama (NU), die zur Festlegung dieser äußerst kontroversen Fatwa führte. Nach dem Gesetzesentwurf, der auf Initiative des Religionsministeriums (Kementrian Agama) entstand, sollen nur noch solche Ehen als gültig anerkannt werden, die vor dem Standesamt geschlossen wurden. Andere Formen der Eheschließung, wie beispielsweise „Vertragsehen auf Zeit“ (Perkawinan Kontrak) und Ehen, die nur nach dem islamischen Ritus (Nikah Siri) eingegangen wurden, sind dagegen abzulehnen und werden mit Geld- und Gefängnisstrafen belegt. Diese geplante Neuregelung wird von der MUI und der Muhammadiyah befürwortet, die sich von einem größeren staatlichen Einfluss einen besseren Schutz für Frauen und Kinder versprechen. Die Nahdlatul Ulama lehnt dagegen die zwingende Notwendigkeit einer staatlichen Trauung ab. Für diese Organisation ist die Eheschließung nach dem islamischen Ritus vollkommen ausreichend, da auch nach der Überlieferung des Korans Ehen nur auf diese Weise geschlossen wurden.
Theologische Grundüberzeugungen der NU
Die widersprüchliche Argumentation der moslemischen Organisationen zum Ehegesetz zeigt deutlich die unterschiedlichen theologischen Grundüberzeugungen. Die Muhammadiyah mit ungefähr 30 Millionen Anhängern kann als eine sunnitisch orientierte Organisation mit modernistischen Konzepten bezeichnet werden. Der Staat ist für diese Organisation ein wichtiger Referenzrahmen, der auch Fragen des islamischen Rechts regeln soll. Dies gilt ebenso für den übergeordneten Zusammenschluss der indonesischen Islamgelehrten (Majelis Ulama Indonesia), dessen Fatwas fast alle Bereiche des Zusammenlebens von Moslems regulieren sollen. Die Beschlüsse dieser Organisation haben in letzter Zeit zunehmenden Einfluss auf die nationale Gesetzgebung.
Die Nahdlatul Ulama kann dagegen als ein eher volks-traditionalistischer Islam-Verband bezeichnet werden. Seine ca. 40 Millionen Anhänger leben überwiegend im ländlichen Raum Javas und Indonesiens. Die Lehren der NU sind zwar ebenfalls sunnitischer Prägung, jedoch orientieren sie sich auch an der Überlieferung der „Neun Heiligen“ (Wali Songo), die im 15.
Jahrhundert den Islam nach Java brachten. Die Überbringer des Islam nach Indonesien waren zumeist Sufis des indischen Subkontinents, die eine spirituelle Nähe zu Gott über Formen der Meditation und Transzendenz suchten. Diese „Heiligen“ werden an den Orten ihrer Wirkungsstätten bis heute verehrt. Ein Beispiel dafür ist der Sultan und gewählte Gouverneur von Yogyakarta, der als ein Nachfolger der Neun Heiligen angesehen wird.
Er verkörpert bis heute geistliche und weltliche Macht, wobei seine Spiritualität durch islamische und frühere, hinduistische Bezüge geprägt ist.
Die NU als Bewahrer des Sufismus in Indonesien ist der Überzeugung, dass jeder Moslem seinen Weg zu Gott selber finden muss. Die Quelle dafür ist vornehmlich der Koran, den jeder Gläubige auch ohne autoritative Anleitung für sich selbst erschließen darf. Aus diesem Grund steht die NU einer rigiden Auslegung der heiligen Schrift mit starkem bindenden Charakter durch Rechtsschulen, wie sie beispielsweise vom saudi-arabischen „Wahhabismus“ propagiert wird, fern. Auch den Jihad betrachtet die NU eher als das persönliche Streben eines jeden Individuums auf dem Weg zu Gott und steht damit dem ursprünglichen Konzept des ‚Großen Jihads‘ nahe.
Vor diesem theologischen und kulturellen Hintergrund ist es verständlich, dass die NU besonderen Wert auf Toleranz und interreligiösen Dialog legt. Folgende Konzepte verfolgt die NU für das Zusammenleben der Menschen: Gemeinschaft innerhalb der islamischen Gemeinde (Ukhuwah Islamiyah), Gemeinschaft innerhalb eines Staates (Ukhuwah Wathaniyah) sowie Gemeinschaft aller Menschen auch unterschiedlichen Glaubens (Ukhuwah Basyariyah). Im Rahmen dieses traditionalistischen Konzepts kann die NU als eine moderate und tolerante Moslemorganisation angesehen werden, die in besonderer Weise Respekt vor anderen Glaubensrichtungen aufweist.
… zurück zur Fatwa der NU, die die Verheiratung von Minderjährigen erlaubt
Die Fatwa der NU, bei der auch die Verheiratung von Minderjährigen möglich ist, ist aufgrund der puristischen Auslegung des Islam, die sich ausschließlich auf den Koran als Bezugsquelle bezieht, verständlich. So lehnte die NU schon in den 70-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine Liberalisierung der Heiratsgesetze bei Ehen mit Partnern unterschiedlicher Konfessionen ab. Da das Verbreitungsgebiet der NU sich auf den ländlichen Raum Javas und Indonesiens bezieht, spiegelt die Fatwa die bestehende Praxis der Verheiratung bei der Dorfbevölkerung wider. Zu kritisieren ist allerdings die Tatsache, dass die NU sich nicht den Anforderungen der modernen Zeit öffnet. Bis heute werden die Lehren der traditionellen, zumeist im ländlichen Raum gelegenen Koranschulen (Pesantren) als Quellen der geistlichen Inspiration angesehen. Inwieweit diese Schulen dafür gerüstet sind, junge Menschen auf die Anforderungen der Großstadt und des modernen Arbeitsmarktes vorzubereiten, bleibt aber fraglich.
In diesem Rahmen wurde auf dem Wahlkongress der NU ein neues Management- und Ausbildungskonzept dieser Organisation gefordert. So will sich die NU aus der Politik zurückziehen und verstärkt diesen Aufgaben zu wenden.
Zur Unterstützung des Vorsitzenden werden fest angestellte Berater eingesetzt. Sie sollen beispielsweise ein modernes Kurrikulum für den Unterricht an Koranschulen entwickeln, sowie eine Managementstruktur aufbauen, die vor allem die Verantwortlichen auf der Distrikt- und Kommunalebene (Funktionaris NU) besser in zentrale Entscheidungen und deren Umsetzung einbindet. In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass sich der Inhalt der zu erstellenden Fatwas ebenfalls an einem gewissen Erneuerungsprozess orientiert. So führt die Hanns-Seidel Stiftung in Jakarta schon seit längerem Trainingsprogramme mit der Dachorganisation der NU durch. Sie zielen darauf ab, Anhänger dieser Organisation auf Fragen der Demokratisierung aufmerksam zu machen, wobei folgende Themen besonders betont werden: Rechte und Pflichten eines Bürgers in einem demokratischen Staat, Toleranz und Pluralismus, sowie Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Herausgeber: Christian J. Hegemer, Leiter IBZ
Autor: Dr. Ulrich Klingshirn
Lazarettstr. 33 – 80636 München –
Tel.: +49 (0)89 1258-0 – Fax: +49 (0)89 1258-359
E-Mail: GRUNDSATZREFERAT@HSS.DE – Homepage: WWW.HSS.DE Erstellt am: 8. April 2010