19.04.2010

Kasachstan: Weiterhin Repressalien und Strafen für religiöse Betätigung

Nach wie vor droht dem in Kasachstan geborenen Baptisten Viktor Leven die Ausweisung. Da weder er noch seine Frau derzeit einen Personalausweis haben, können sie sich keine Arbeit suchen und müssen von ihrer kleinen Selbstversorgerlandwirtschaft leben. Die Baptistin Zhanna Tereza Raudovich, die zu einer Geldstrafe von 100 monatlichen Mindestgehältern verurteilt wurde, weil sie ihre Wohnung für Gottesdienste zur Verfügung gestellt hat, hat ihre Berufungsverhandlung verloren und jetzt Berufung beim obersten Gerichtshof eingelegt. Am 1. April wurde Vissa Kim,  der Pastor einer Gemeinde in Taraz im Süden Kasachstans, zu einer Geldstrafe von 10 monatlichen Mindestgehältern verurteilt, weil er angeblich die Gesundheit einer Frau geschädigt hatte, indem er für sie betete (§ 111 des kasachischen Strafgesetzbuchs „fahrlässige Verursachung schwerer Gesundheitsschäden“). Sergei Mironov wurden per Gerichtsurteil Beschränkungen seiner Bewegungsfreiheit auferlegt, nachdem er für schuldig befunden worden war, einen Gast seines Rehazentrums für Drogenabhängige seiner Freiheit beraubt zu haben. Laut Urteil darf er ein Jahr lang seinen Arbeitsplatz und Wohnsitz nicht wechseln und seinen Heimatort ohne vorherige behördliche Genehmigung nicht verlassen. Bereits vor dem Urteil im Strafverfahren haben die Behörden das von ihm geleitete christliche Rehazentrum für Alkohol- und Drogenabhängige geschlossen. Mironov bekämpft sowohl die Verurteilung als auch die Schließung des Rehazentrums vor Gericht. „Es sieht so aus, als würden Pastoren jetzt dafür bestraft, wenn sie für die Kranken beten“, erklärte ein Mitglied von Kims Gemeinde gegenüber Forum 18.

 

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

 

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz