09.08.2010
Bahá’í zu hohen Haftstrafen verurteilt
Berlin, 9. August 2010 – Der Internationalen Bahá’í-Gemeinde wurde gestern berichtet, dass die sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde zu jeweils zwanzig Jahren Haft verurteilt worden sind. Die zwei Frauen und fünf Männer sind seit ihrer Verhaftung im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert, mehrere Monate davon in Isolationshaft. Sechs von ihnen wurden am 14. Mai 2008 und eine bereits zwei Monate zuvor festgenommen.
„Wenn sich die Berichte bestätigen sollten, ist die Verurteilung dieser völlig unschuldigen Menschen absolut schockierend“, sagte gestern Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’i-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York. „Unseren Informationen zufolge ist das Urteil den Inhaftierten bereits mitgeteilt worden. Ihre Anwälte werden dagegen Einspruch erheben“, sagte sie.
Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm waren Mitglieder einer informellen Koordinierungsgruppe, die sich um die notwendigsten Belange der über 300.000 Mitglieder zählenden iranischen Bahá’í-Gemeinde kümmerte. Die Bahá’í repräsentieren die größte religiöse Minderheit des Landes, der es jedoch seit 1983 verboten ist, sich in demokratisch gewählten Gremien zu konstituieren. Seitdem hatte ein informelles Gremium, deren Mitglieder die Verurteilten waren, ein Teil der Aufgaben übernommen, ehe auch dieses im Zuge der Verhaftungen aufgelöst werden musste.Der Prozess gegen die sieben Bahá’í bestand aus sechs kurzen Vorladungen vor Gericht. Die erste fand am 12. Januar statt, nachdem die Bahá’í bereits zwanzig Monate ohne Anklage inhaftiert waren und kaum eine Stunde mit ihrem Rechtsbeistand verbringen durften. Der Prozess endete am 14. Juni.Die Anklagen lauten unter anderem auf Spionage, Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung und Errichtung einer illegalen Organisation. Die Bahá’í wiesen alle Anklagepunkte kategorisch von sich.
Zuletzt wurde Ende Juli die bislang zeitlich befristete Haftstrafe um zwei Monate verlängert. Die Aneinanderreihung von jeweils zweimonatigen Haftstrafen führte zu der nunmehr über zweijährigen Haftdauer bis zur Urteilsverkündung. Die Anwälte der sieben Bahá’í beantragten zuletzt am 24. Juli, zwei Tage nach Ablauf der letzten zweimonatigen Haftfrist, ihre Freilassung auf Kaution. Der zuständige Richter teilte indes den Gefangenen noch Ende Juli mit, dass ihre Haftdauer um weitere zwei Monate verlängert worden sei.
Weitere Informationen:
Peter Amsler, Referent für Menschenrechtsfragen: 0179/ 67 65 571
Für Interviews steht der Sprecher für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland, Prof. Dr. Ingo Hofmann, zur Verfügung.
Alina Kazemzadeh
Referentin für Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
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