27.08.2010
Deutschland: Russlanddeutscher Christ muss 40 Tage in Haft
Kinder wegen religiöser Bedenken von Schulveranstaltungen ferngehalten
Deutschland: Russlanddeutscher Christ muss 40 Tage in Haft
Kinder wegen religiöser Bedenken von Schulveranstaltungen ferngehalten
Salzkotten (idea) – Ein russlanddeutscher Christ aus Ostwestfalen muss in Erzwingungshaft, weil er vier seiner zwölf Kinder nicht an schulischen Veranstaltungen teilnehmen ließ.
Wie der Verein „Schulunterricht zu Hause“ (Dreieich bei Frankfurt am Main) mitteilte, hatte der Familienvater aus Salzkotten mit seiner Ehefrau eines seiner Kinder nicht zum Sexualkundeunterricht der katholischen Liborius-Grundsschule geschickt. Zudem nahmen drei weitere nicht an Theaterveranstaltungen der Schule teil. Aus Sicht der Eltern, die zu einer freien Baptistengemeinde gehören, unterlaufen die dort vermittelten Inhalte ihre religiöse Erziehung. Nachdem der Mann das ihm auferlegte Bußgeld von 1.090 Euro nicht zahlte, wurde er am 25. August in die Justizvollzugsanstalt Hamm gebracht, wo er die nächsten 40 Tage verbringen soll. Der Verein kritisierte die Verhaftung: Schulen, Schulbehörden und Gerichte missachteten die im Grundgesetz garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit. In Deutschland werde mit zweierlei Maß gemessen: Während man vielerorts nichts gegen die Eltern von Schulschwänzern unternehme, gehe man in diesem Fall hart gegen die Eltern vor, obwohl sie sich auf das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention berufen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Schulbehörden und russlanddeutschen Christen. Schon mehrmals mussten Eltern einige Zeit im Gefängnis verbringen, nachdem sie Bußgelder nicht bezahlt hatten, die nach dem Fernbleiben der Kinder von Unterrichtsveranstaltungen verhängt worden waren. Auch der Mutter der zwölf Kinder droht aufgrund eines nicht bezahlten Bußgeldes von 1.090 Euro ein Gefängnisaufenthalt.