08.07.2010

Deutschland: Menschenrecht auf Religionsfreiheit durchsetzen

Granold: Pressemitteilung Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Koalitionsantrag „Religionsfreiheit weltweit schützen“ (Drs. 17/2334) erklärt die Sprecherin des Stephanuskreises, Ute Granold MdB:

Deutschland: Menschenrecht auf Religionsfreiheit durchsetzen

Granold: Pressemitteilung

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Koalitionsantrag „Religionsfreiheit weltweit schützen“ (Drs. 17/2334) erklärt die Sprecherin des Stephanuskreises, Ute Granold MdB:

Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, weltweit für Religionsfreiheit einzutreten und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu richten. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Unionsbundestagsfraktion dieses Themas angenommen und setzt dieses Engagement nun mit dem aktuellen Antrag systematisch fort.Wenn Menschen ihre Religion nicht frei ausüben können, sind sie in ihrer innersten Freiheit betroffen, den Sinn ihres Lebens selbst zu erkennen und das Leben als Ganzes danach zu gestalten. Eine Gesellschaft, in der Würde und Wert des einzelnen Menschen gewahrt sind, ist ohne Religionsfreiheit nicht denkbar. Religionsfreiheit muss somit auch ein wesentliches Element einer internationalen Friedensordnung und ein zentrales Ziel unserer wertegebundenen Außenpolitik sein.Obwohl die Religionsfreiheit im Völkerrecht in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) festgeschrieben ist, ist es in vielen Teilen der Welt für Mitglieder religiöser Minderheiten nicht möglich, ihren Glauben öffentlich zu bekennen, zu praktizieren oder hierfür Gebetshäuser zu errichten.In mehr als 64 Ländern der Welt, in denen nahezu 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, ist die Religionsfreiheit eingeschränkt. Hiervon ist besonders das Christentum mit rund 200 Millionen verfolgten Gläubigen betroffen. Besonders prekär ist die Situation der christlichen Minderheiten in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, in Nordafrika, Zentralasien, Nordkorea und China.Ein zentraler Bestandteil der Gewissens- und Religionsfreiheit ist das Recht, den eigenen Glauben zu wechseln. Dieses Recht darf nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen beschnitten werden.Das Recht auf Religionswechsel wird vor allem in vielen muslimisch geprägten Staaten eingeschränkt und teilweise auch strafrechtlich verfolgt. Das Spektrum reicht dabei von der Verweigerung einer Änderung der persönlichen Dokumente in Ägypten bis zur Todesstrafe für „Abgefallene“ im Iran und in Saudi-Arabien. In Indien ist die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert. Trotzdem reglementieren dort fünf Bundesstaaten – wie z.B. Orissa, Gujarat und Madhya Pradesh - den Wechsel der Religionen so stark, dass dieser in der Praxis nicht möglich ist.Wir haben in der heutigen Debatte betont, dass der Schutz der Religionsfreiheit gerade für uns als „C“-Partei eine besonders große Bedeutung hat. Dem gilt es nun, im Rahmen der deutschen und europäischen Außenpolitik entsprechend der Agenda des Antrages weiterhin entschlossen Rechnung zu tragen.

Hintergrund Stephanuskreis:

Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich am 21. April 2010 der Stephanuskreis konstituiert. Er hat mittlerweile 28 Mitglieder. Der Stephanuskreis – in Erinnerung an den ersten christlichen Märtyrer (Apg Kap.7), dem Katholiken wie Protestanten gedenken — stellt Religionsfreiheit ins Zentrum seiner Arbeit und geht dabei insbesondere auf die Lage der verfolgten Christen ein.Hintergrund ist die Verpflichtung der christlich-liberalen Koalition im Koalitionsvertrag, weltweit für Religionsfreiheit einzutreten und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen.

 


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Ute Granold (MdB)
Abgeordnete des Wahlkreises Mainz-Bingen
Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe     
Mitglied des Rechtsausschusses
     
Internet: www.granold.de

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11011 Berlin
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Fax: (030) 227 76511
E-Mail: ute.granold@bundestag.de
 
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