21.06.2010

Kasachstan: Lehrbuch schürt Intoleranz - Verbot gefordert

AKREF/JJ – 18.06.2010 - Menschenrechtsaktivisten und Religionsgemeinschaften sind höchst besorgt über ein Lehrbuch der Religionskunde für Schüler der Sekundarstufe, das nach den Worten eines einheimischen Fachmanns „aggressive und manchmal sogar beleidigende“ Formulierungen über einige der in Kasachstan vertretenen Religionsgemeinschaften enthält. Diese Besorgnis wird von so verschiedenartigen Glaubensgemeinschaften wie den Ahmadi Moslems, protestantischen Christen, Anhängern der Hare Krishna Bewegung und Zeugen Jehovas geteilt.

 

In dem Lehrbuch werden Aussagen gemacht, wie sie für gegen die Religions- oder Glaubensfreiheit eingestellte kasachische Regierungsstellen und Beamte typisch sind. Wie viele Staatsbeamte hat auch der Autor dieses Buchs, der Senatsabgeordnete Professor Garifolla Esim, eine ablehnende Haltung gegenüber „nicht traditionellen Religionsgemeinschaften“, die er mit „terroristischen“, „destruktiven“ und „extremistischen“ Bewegungen gleichsetzen will, und lehnt ein Recht auf Weitergabe von Glaubensüberzeugungen ab.

 

Dieses Lehrbuch der Religionskunde ist das einzige seiner Art, das derzeit im Land verfügbar ist und wird für Schüler der 9. Klasse (ca. 14 Jahre alt) verwendet. 

 

Der Autor des Lehrbuchs, Garifolla Esim, erklärte gegenüber Forum 18, dass er gemeinsam mit anderen Parlamentsabgeordneten an einem Gesetzesentwurf arbeitet, der dem 2009 vom Verfassungsrat Kasachstans für verfassungswidrig erklärten Entwurf eines Religionsgesetzes ähnlich ist. Dieses für verfassungswidrig erklärte Gesetz hätte - wäre es in Kraft getreten - die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt. „Das Gesetz liegt derzeit im Regal, aber wir arbeiten daran und wenn es unterschrieben ist und in Kraft tritt, werden wir die aggressive Propaganda dieser Gruppen nicht erlauben“, erklärte Garifolla Esim. Für Esim sind der Islam und die russisch orthodoxe Kirche die zwei „traditionellen Religionen“ Kasachstans, alles andere wird in seinem Lehrbuch abwechselnd als „nicht traditionelle Religionen“ „nicht traditionelle Kulte“, „destruktive Kulte“, „extremistische und terroristische Organisationen“ und „zeitgenössische religiöse Bewegungen“ bezeichnet, wobei keiner dieser Begriffe definiert wird. Nur an einer Stelle heißt es, dass nicht alle „neuen religiösen Bewegungen“ destruktiv oder eine Gefahr für die Gesellschaft seien. Bereits als der alte Gesetzesentwurf für verfassungswidrig erklärt wurde, sagten Menschenrechtsaktivisten voraus, dass der Entwurf in irgendeiner Form wieder eingebracht werden würde.  Überdies arbeitet das Parlament an einer Neufassung des Verwaltungsgesetzbuchs, worin die derzeitigen Strafen für freie Religionsausübung aufrecht erhalten werden. 

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz