20.03.2010
Türkei: Schwere Zeiten für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen
AKREF/JJ - 20.03.2010 - Die Türkei anerkennt kein Recht auf Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen. Wer seinen Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert findet sich in einem nie endenden Kreislauf aus Strafverfolgung, Gerichtsverhandlung und Bestrafung. Nach Verbüßung der Haftstrafe wird er wieder einberufen, wenn er dem Einberufungsbefehl nicht Folge leistet, gilt dies als Befehlsverweigerung, was sofort zu einem neuen Gerichtsverfahren und Haftstrafe führt. Illustriert wird dies durch den aktuellen Fall von Enver Aydemir. Aydemir, ein streng gläubiger Moslem, verweigert den Dienst in der türkischen Armee, mit der Begründung, dass die Spitzen der Armee gegen islamische Werte eingestellt seien. „Ich kann nicht Teil einer Institution sein, die selbst die grundlegendsten Glaubensüberzeugungen von Moslems beleidigt.“ Man mag über diese Begründung denken wie man will, doch von den selben Problemen betroffen sind derzeit auch mehrere nicht religiöse Pazifisten sowie Zeugen Jehovas. Aufgrund der schweren Folgen der Wehrdienstverweigerung gibt es derzeit nur etwa 120 Verweigerer aus Gewissensgründen. Viele ziehen es vor, den Militärdienst auf anderen Wegen zu vermeiden oder hinauszuzögern, sei es durch Arbeit im Ausland, Desertion, Verlängern der Ausbildungszeit, aber auch durch gefälschte ärztliche Bestätigungen, wie ein im Ausland lebender türkischer Student versichert, der aus verständlichen Gründen anonym bleiben soll.
Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen ist ein legitimer Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies bestätigt auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in seiner Stellungnahme zu Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
Quellen: Forum 18 sowie private Kontakte (ÖEA-JJ)