27.11.2010
Deutschland: Bayern: Änderung der Kirchenverfassung
Neu-Ulm (idea) – Die geplante Einfügung eines Israel-Abschnitts in die bayerische Kirchenverfassung bewegt viele Kirchengemeinden. Mit der Ergänzung der Präambel soll Gottes bleibende Erwählung des Volkes Israels und eine geschwisterliche Verbundenheit von Christen und Juden festgeschrieben werden.
Damit soll eine antijüdische Auslegung der Bibel abgewehrt und das Verhältnis zum Judentum neu bestimmt werden. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen haben die Möglichkeit, der Kirchenleitung Zustimmung oder Ablehnung zu dieser Ergänzung mitzuteilen. Nach Angaben des Vorsitzenden des synodalen Grundfragenausschusses, Prof. Helmut Utzschneider (Neuendettelsau), haben sich bis Ende Oktober 272 der etwa 1.500 Gemeinden, zehn der 60 Dekanate und acht weitere kirchliche Einrichtungen geäußert. Die Landeskirche habe offensichtlich ein breites theologisches Gespräch angestoßen, so Utzschneider bei der in Neu-Ulm tagenden Landessynode. 70 Prozent der Rückmeldungen enthielten eine „differenzierte Zustimmung“: Sie teilten das Anliegen und wünschten Korrekturen bei der Formulierung. Massive Kritik habe allerdings die Ankündigung der Landeskirche hervorgerufen, keine Rückmeldungen als Zustimmung zu betrachten. Das wäre, als ob bei einer Bundestagswahl Nichtwähler als Unterstützer der Regierungsparteien gezählt würden, sagte Utzschneider. Um weitere Rückmeldungen zu erhalten, wurde die Einsendefrist zunächst von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert. In Neu-Ulm legte die Synode jetzt fest, dass die Frist endgültig am 31. März endet. Bei der Auswertung dürften nur Rückmeldungen berücksichtigt werden.