18.09.2010

Aserbaidschan: Neun Monate Gefängnis für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Die Berufung des Zeugen Jehovas Farid Mammedov gegen seine Verurteilung zu neun Monaten Gefängnis wegen Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen wurde abgewiesen. In der kurzen Berufungsverhandlung wurden die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes vollkommen ignoriert. Der öffentliche Ankläger wiederholte im wesentlichen die Argumente, die er auch bei der Verhandlung in erster Instanz vorgebracht hatte, nämlich dass in Anbetracht der Tatsache, dass es keinen Wehrersatzdienst gibt, das verfassungsmäßige Recht irrelevant sei. Kasachstan hat entgegen seiner gegenüber dem Europarat übernommenen Verpflichtungen die Strafverfolgung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen noch immer nicht eingestellt und auch keinen Wehersatzdienst eingeführt. Zwei andere Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen haben bereits im März 2008 Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, Jedoch ist bisher keine Entscheidung ergangen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz