19.04.2011

Deutschland: Bundesfachausschuss fordert weltweite Durchsetzung der Religionsfreiheit

Beschluss des CDU-Bundesfachausschusses Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte unter der Leitung von Arnold Vaatz MdB vom 19. April 2011:

Deutschland: Bundesfachausschuss fordert weltweite Durchsetzung der Religionsfreiheit

Beschluss des CDU-Bundesfachausschusses Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte unter der Leitung von Arnold Vaatz MdB vom 19. April 2011:

 

„Wir erwarten von den Staaten und Regierungen in aller Welt, dass sie in ihren Ländern Religionsfreiheit gewähren. Wir wollen den ständigen Dialog der Religionen unterstützen. 

(Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands) Die Religionsfreiheit ist in 64 Ländern der Erde, in denen zusammen fast 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent. Das deutsche Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit in Artikel 4. Die positive Religionsfreiheit umfasst das Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben, seine Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben sowie sich zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Geschützt ist auch die negative Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben. Vor diesem Hintergrund muss es die Aufgabe wertegebundener deutscher Außenpolitik sein, auch im internationalen Kontext für das elementare Menschenrecht auf Religionsfreiheit einzutreten. So hat auch die christlich-liberale Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, sich weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen. Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in Art. 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in zahlreichen regionalen Menschenrechtskonventionen verankert. Dieses Recht gilt universell und rechtlich verbindlich für alle Staaten. Darum ist das Argument, Menschenrechte müssten in kulturellen Zusammenhängen interpretiert werden, nicht nur falsch, sondern auch ein gefährlicher Vorwand, um Menschenrechtsgarantien aufzuweichen. Unsere Aufgabe ist es, im Dialog mit den politischen Verantwortlichen in anderen Staaten auf diese völkerrechtlich verankerten Rechte zu verweisen und deutlich zu machen, dass Religionsfreiheit ein universelles und verbindliches Menschenrecht ist. Trotz der formellen Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit durch die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bestehen in vielen Ländern dieser Erde, nicht zuletzt in totalitären Regimen, gravierende Defizite bei der Verwirklichung dieses Rechts. Dabei können diese Einschränkungen der Religionsfreiheit sowohl von Regierungen und staatlicher Gesetzgebung ausgehen als auch zwischen gesellschaftlichen Gruppen als Folge von Hass und Gewalt entstehen. Darüber hinaus unterscheidet die frühere UN- Sonderberichterstatterin für die Religions- und Glaubensfreiheit, Asma Jahangir, in ihrem Bericht vom Dezember 2009 (Report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief, Asma Jahangir, A/HRC/13/40) zutreffend zwischen Einschränkungen der Religions- und Glaubensfreiheit und Gewalt „aufgrund des Glaubens“ und „im Namen des Glaubens.“ Dabei bezieht sich die erstgenannte Erscheinungsform auf die Religionsoder Glaubensbindung des jeweiligen Opfers, die letztgenannte hingegen auf jene der Täter. Besonders religiöse Minderheiten sind immer wieder von religiös begründeter, gesellschaftlicher wie politischer Verfolgung betroffen. So hat sich die Situation der Bahai im Iran in den vergangen Jahren dramatisch verschlechtert. Mangelnde Religionsfreiheit betrifft aber nicht nur Minderheiten, sondern auch Anhänger der Mehrheitsreligion, wenn sie zu Auffassungen gelangen, die im Widerspruch zu vorherrschenden Auslegungen stehen. In den 64 Staaten mit starken Einschränkungen der Religionsfreiheit leben 200 Millionen Christen, die als Minderheiten oft in besonderer Weise von Gewalt und gesetzlichen Einschränkungen betroffen sind. Christen werden wegen ihres Glaubens diskriminiert, sie verlieren ihre Arbeitsstellen, ihre Wohnungen, werden inhaftiert, entführt, verstümmelt und ermordet, ihre Kirchen werden niedergebrannt und ihre Häuser zerstört. Unabhängige Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass etwa 80 Prozent aller aus religiösen Gründen Verfolgten Christen sind.

In 30 Ländern, in denen der Islam Staatsreligion und auch verfassungsrechtlich verankert ist und/oder eine Vorrangstellung genießt, gibt es staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen. Die 1990 von den Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz beschlossene Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam erkennt das freie Recht auf Religionsausübung im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht an. Während die Zahl der Christen in Asien und Afrika stark wächst, stehen die Gemeinden im Nahen und Mittleren Osten unter einem hohen Druck. Dort, wo die christliche Kultur ihre Wurzeln hat, ist die Zahl der Christen in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Waren zum Beispiel vor hundert Jahren noch etwa 20 Prozent der Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen Türkei Christen, so beträgt ihr Anteil heute nur noch 0,1 Prozent. Die christlichen Gemeinden in der Türkei sehen sich nach wie vor mit zum Teil existenzgefährdenden Einschränkungen der Religionsfreiheit konfrontiert. Dramatisch ist auch die Lage im Irak, wo es zwar keine staatliche Verfolgung gibt, doch Extremisten und Terroristen angesichts der noch immer schwachen staatlichen Strukturen Christen diskriminieren, verfolgen, verjagen und töten. Vor Beginn des Irakkrieges lebten dort ca. 1,4 Mio. Christen. Nach zahlreichen Verfolgungswellen durch islamische Fundamentalisten hat sich ihre Zahl mehr als halbiert. Viele Christen, ebenso wie Angehörige anderer religiöser Minderheiten, leben heute als Flüchtlinge in den Nachbarländern des Iraks. Sie haben keine Aussicht, in ihre angestammte Heimat zurückkehren zu können. Aus diesem Grund war der EUBeschluss der Justiz- und Innenminister im November 2008, 10 000 Irakflüchtlinge in Europa aufzunehmen, ein wichtiger Schritt. Daneben gilt es, die im Irak verbliebenen Christen zu unterstützen. Die Kirchen und christlichen Organisationen leisten hier wertvolle Dienste. Vor dem Hintergrund der jüngsten Welle an Gewalt gegen die Christen –hier sticht die blutige Geiselnahme in einer syrisch-katholischen Kirche in Bagdad mit mehr als 50 Toten und zahlreichen Verletzten am 1. November 2010 hervor –fordert der Bundesfachausschuss weitere entschlossene Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Land. Es gilt, die neue irakische Regierung bei ihren Bemühungen zu unterstützen, das Land zu befrieden und zwischen Schiiten, Sunniten und Christen zu vermitteln. Vor allem wirtschaftliche Entwicklung und der Ausbau der weitgehend zerstörten Infrastruktur können die irakische Gesellschaft stabilisieren und dabei helfen, die Situation der Christen dauerhaft zu verbessern.

Die christlichen Gemeinden sehen den Irak als ihre Heimat mit einer eigenen 2000- jährigen Geschichte. Sie wollen mit Sunniten und Schiiten gleichberechtigt im Land eine Zukunft finden. Diesen Wunsch gilt es zu respektieren und zu unterstützen. Sorge bereitet uns die Lage in Nordkorea. Die kommunistische Diktatur hat mit ihrer totalitären Ideologie das Land heruntergewirtschaftet und international isoliert. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit existieren nicht. Dazu kommen besondere Formen von Diskriminierungen der Christen, von denen viele in staatlichen Lagern ums Leben kommen. Sowohl das Bemühen um die Festigung einer künstlichen Staatsidentität wie auch innerstaatliche Konflikte um das Selbstverständnis können zur Diskriminierung von Religionen wie auch zur Gewalt gegen religiöse Minderheiten führen. Damit sind christliche Minderheiten gerade auch in Indien, China, Indonesien, Bangladesch und Pakistan konfrontiert, die zusammen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung ausmachen.

So haben diese Entwicklungen zum Beispiel in Indien zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt. Während die Verfassung des Landes Religionsfreiheit gewährt, haben fundamentalistische Hindunationalisten zwischen 2007 und 2009 im Bundesstaat Orissa mehr als 50.000 Christen vertrieben (bei 120 Toten), von denen Tausende noch immer an einer Rückkehr in ihre Dörfer gehindert werden und in Flüchtlingslagern leben müssen. Außerdem liegen Berichte darüber vor, dass es alleine im Bundesstaat Karnataka in den vergangen zwei Jahren rund 1.000 gewaltsame Übergriffe auf Christen gegeben hat, die –entgegen der offiziellen indischen Darstellung –in der Regel von radikalen Hindus und nicht von gewaltbereiten Islamisten verübt worden sind. Auch andere religiöse Minderheiten werden in Indien diskriminiert: So kam es 2002 zu massiven Ausschreitungen gegen die muslimische Minderheit im indischen Bundestaat Gujarat, die nach wie vor nicht abschließend juristisch aufgearbeitet worden sind.

Ein zentraler Bestandteil der Religionsfreiheit ist das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen. Der Ausdruck religiöser Überzeugungen ist nicht auf den privaten Bereich beschränkt. Vielmehr haben Glaubensüberzeugungen immer auch eine öffentliche Dimension. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Zivilpakt schützen das Recht des Einzelnen, sich auch in der Öffentlichkeit zu seinem Glauben bekennen zu können. Dennoch wird dieses Recht in zahlreichen Staaten nicht gewährt. So wird der Bau von Gebetsräumen, Kirchen, Moscheen und Tempeln in zahlreichen Staaten stark eingeschränkt und ist in einigen Staaten für religiöse Minderheiten unmöglich. In Indien werden muslimische Minderheiten in einigen Regionen daran gehindert, Moscheen zu errichten. In der Türkei ist der Bau von Gebets- und Gotteshäusern stark ein- geschränkt und für religiöse Minderheiten praktisch nicht möglich. Die gemeinschaftliche Nutzung von Privaträumen zur Religionsausübung ist nicht erlaubt. Die EU-Kommission hat in ihrem Fortschrittsbericht zur Türkei ausführlich die stark eingeschränkte Religionsfreiheit in der Türkei dargestellt und darauf hingewiesen, dass hier grundlegende Änderungen vorgenommen werden müssen.

Noch stärker eingeschränkt ist vielfach das Recht, für die eigenen Glaubensüberzeugungen zu werben. Diese Beschränkungen gehen häufig einher mit Einschränkungen bezüglich des Glaubenswechsels. Besonders betroffen von diesen Einschränkungen sind Religionen, zu deren Kernüberzeugungen die persönliche Entscheidung im Glauben gehört. Der Bundesfachausschuss bekräftigt daher, dass das friedliche Werben für die eigene Religion Bestandteil der Religionsfreiheit ist und durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Zivilpakt geschützt ist.

Zur Menschenrechtspolitik muss daher auch das Eintreten für eine weltweite Durchsetzung dieses Rechts gehören.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Gewissens- und Religionsfreiheit ist das Recht, den eigenen Glauben zu wechseln oder auch gar keine Religion zu haben. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hält dies ausdrücklich in Artikel 18 fest. Doch das Recht, die eigene Religion zu wechseln, wird häufig eingeschränkt. In vielen muslimisch geprägten Staaten wird der Islam dahingehend interpretiert, dass im sogenannten Abfall vom Islam (Apostasie) nicht nur eine religiöse Verfehlung, sondern auch eine Form des politischen Aufruhrs gesehen wird, die strafrechtlich zu verfolgen ist. Im Iran und in Saudi-Arabien droht „Abgefallenen“ die Todesstrafe, die von Seiten des Staates vollstreckt werden kann. Menschenrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für bedrohte Völker berichten, dass häufig auch Familienangehörige von Konvertiten Repressalien und gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt sind. In Indien ist die Religionsfreiheit zwar in der Verfassung verankert, jedoch reglementieren zum Beispiel in den Bundesstaaten Orissa, Madhya Pradesh, Chhattisgarh und Arunachal Pradesh Gesetze den Wechsel der Religion so stark, dass dieser in der Praxis häufig nicht möglich ist. In Artikel 18 des Zivilpaktes ist die Freiheit niedergelegt, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen. Damit bietet der Zivilpakt Schutz vor rechtlichen oder in einer Religion begründeten Hindernissen gegenüber einem Religionswechsel. Das Recht, den Glauben zu wechseln oder gar keine Religion zu haben, darf nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen eingeschränkt werden. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind zudem verpflichtet, einem gesellschaftlichen Klima entgegenzuwirken, das den Wechsel zu einem anderen Glauben behindert. Eine weitere Entwicklung bietet Anlass zur Sorge. In Gremien und Unterorganisationen der Vereinten Nationen wird seit einigen Jahren von einer Gruppe von Staaten der Versuch betrieben, mit der Begründung, den Islam schützen zu wollen, die Geltung der Menschenrechte – insbesondere der Meinungsfreiheit –massiv einzuschränken. Aber auch Kritik an Religion ist Bestandteil der Meinungsfreiheit und damit völkerrechtlich geschützt. Der Versuch der Organisation der Islamischen

Konferenz (OIC), den „Schutz der Religion“ völkerrechtlich zu verankern, gründet sich auf der Allgemeinen Islamischen Erklärung der Menschenrechte von 1981 sowie auf der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990. Es ist der Versuch, dem Konzept der Menschenrechte, welches auf individuell einklagbaren Rechten besteht, ein Konzept von religiös definierten Gruppenrechten entgegenzusetzen.

Mit großer Sorge nimmt der Bundesfachausschuss zur Kenntnis, dass im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im März 2010 die von Pakistan eingebrachte Resolution gegen die „Diffamierung von Religion“ (A/HRC/RES/13/16) mit einer knappen Mehrheit angenommen wurde. Ziel dieser Resolution ist es, mit der Begründung, den Islam zu schützen, bestimmte Kollektivrechte in das Völkerrecht einzuführen und damit das bisherige Menschenrechtsverständnis zu unterminieren.

Eine ähnliche Zielrichtung verfolgen Vorschläge islamischer Staaten zum Zusatzprotokoll zur Konvention gegen Rassendiskriminierung (CERD), die öffentliche Beleidigungen und Diffamierungen von Religion zu verbieten. Der Bundesfachausschuss verweist auf die gemeinsame Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Meinungsäußerungsfreiheit, des Beauftragten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für Medienfreiheit, des Sonderberichterstatters der Organisation Amerikanischer Staaten und des Sonderberichterstatters der Afrikanischen Menschenrechtskommission für die Meinungsäußerungsfreiheit vom 9. Dezember 2008, in der sie sich gegen das Verbot der Diffamierung von Religion ausgesprochen haben. Eine einseitige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu Gunsten von abstrakten Konzepten oder einzelnen Glaubensrichtungen ist nicht akzeptabel.

Der Bundesfachausschuss:

1. fordert den Einsatz für das universelle Recht auf Religionsfreiheit für alle, die in der freien Ausübung ihres Glaubens unterdrückt oder ob ihres Glaubens diskriminiert und verfolgt werden. Angesichts unserer christlichen Prägung und unserer politischen Kultur fühlen wir uns den verfolgten Christen in besonderer Weise verbunden und zur Solidarität verpflichtet, zumal Christen in besonderer Weise unter Diskriminierung und Verfolgung leiden. Daher werden wir auch in unserer jeweiligen politischen Tätigkeit –in den auswärtigen Parteibeziehungen, der parlamentarischen Arbeit und im Regierungshandeln – weiterhin einen Fokus auf diesen Themenbereich legen.

2. ruft dazu auf, durch unsere Arbeit dazu beizutragen, dass die kritische Situation der diskriminierten und verfolgten Christen ins öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Auch auf europäischer Ebene müssen wir uns für die Christen in anderen Teilen der Erde einsetzen.

3. begrüßt, dass wir Religionsfreiheit in Deutschland garantieren und dafür gesorgt haben, dass der Einsatz für Religionsfreiheit ein wichtiges Element unserer wertegeleiteten Außenpolitik geworden ist. Im Sinne einer kohärenten Außen- und Entwicklungspolitik wollen wir uns weltweit für Glaubensfreiheit einsetzen, die über die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht und zu einer realen Verbesserung der Situation der Menschen vor Ort beiträgt.

4. begrüßt, dass die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union im neu eingerichteten Europäischen Auswärtigen Dienst innerhalb der Menschenrechtsabteilung eine eigene Arbeitseinheit schaffen will, die Beschränkungen der Religionsfreiheit beobachten soll. Wir fordern die Hohe Vertreterin darüber hinaus auf, einen jährlichen Bericht über den Stand der Religionsfreiheit in der Welt zu erstellen. Vorbild kann der Bericht des US State Departments und der US Commission on International Religious Freedom sein. Dazu ist es notwendig, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst eng zusammenarbeiten.

5. verlangt, dass in den EU-Beitrittsverhandlungen die Defizite im Bereich der Religionsfreiheit stärker als bisher in den Blick genommen werden müssen. Dies gilt angesichts eklatanter Mängel im Bereich der Religionsfreiheit besonders für die Türkei. Die Europäische Kommission ist aufgefordert, dazu ausführlich in ihren jährlichen Fortschrittsberichten Stellung zu nehmen und in den Verhandlungen darauf zu bestehen, dass die Türkei hier Fortschritte nachweist.

6. spricht sich dafür aus, in Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten Bestimmungen über die Gewährleistung der Religionsfreiheit aufzunehmen. Die Einhaltung solcher Verpflichtungen müssen von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament sowie von der Hohen Vertreterin und vom EAD kontinuierlich beobachtet werden.

7. appelliert an alle in Deutschland lebenden Zuwanderer, in ihren Herkunftsländern für das Recht auf Religionsfreiheit zu werben.

 CDU-Bundesgeschäftsstelle
Bereich Politische Programme und Analysen

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