12.12.2011

Deutschland: Evangelischer Kindergarten feiert islamisches Fest

Unverständnis bei Kirchlicher Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern

Deutschland: Evangelischer Kindergarten feiert islamisches Fest

Unverständnis bei Kirchlicher Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern

Karlstadt (idea) – Auf Unverständnis ist eine islamische Feier in einem evangelischen Kindergarten gestoßen. Die Einrichtung im unterfränkischen Karlstadt hatte am 5. Dezember Kinder und Eltern sowie Vertreter von Kirche, Stadt und islamischer Religionsgemeinschaft zur Feier des muslimischen Aschura-Tags eingeladen. Kritik daran übte der Vorsitzende der (theologisch konservativen) Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB), der Religionspädagoge Andreas Späth (Windsbach bei Ansbach). Es könne nicht Aufgabe einer kirchlichen Bildungseinrichtung sein, fremdreligiöse Feste zu begehen, sagte er gegenüber idea. Am Aschura-Tag erinnern Muslime mit einer besonderen Suppe an den Propheten Noah, der im Koran wie in der Bibel als Retter seiner Familie und aller Tiere vor der Sintflut beschrieben wird. Der Genuss der reichhaltigen Aschura-Suppe gilt als Zeichen dafür, dass Allah im kommenden Jahr Wohlstand schenken werde. Gebete, die während des Festes gesprochen würden, gingen in Erfüllung. Die Noah-Geschichte wurde vom evangelischen Pfarrer Paul Häberlein und dem Imam Ahmet Kusoglu erzählt, wobei die auf Türkisch gehaltene Ansprache des Muslims übersetzt wurde. Die Leiterin des Kindergartens, Evi Krempel, nannte das Fest eine „ideale Gelegenheit, die Gemeinsamkeit der Religionen aufzugreifen“. Häberlein verwies darauf,, dass die muslimischen Kinder und ihre Eltern auch an christlichen Festen teilnähmen, etwa am Martinsumzug und dem vorweihnachtlichen Krippenspiel. Kinder sollten lernen, andere Religionen zu respektieren. Dazu Späth von der Kirchlichen Sammlung: „Es hat nichts mit Respekt zu tun, von Christen zu verlangen, Feste anderer Religionen zu feiern. Die Teilnahme an einer fremdreligiösen Handlung ist ein Verstoß gegen das Erste Gebot.“