18.02.2011

Iran: Drastische Haftverschärfung für ehemalige Bahá’í-Führung in iranischem Gefängnis

Pressemitteilung Bahá‘í –Rat 16. Februar 2010

Iran: Drastische Haftverschärfung für ehemalige Bahá’í-Führung in iranischem Gefängnis

Pressemitteilung Bahá‘í –Rat 16. Februar 2010

 

Eine neuerliche Verschärfung der Haftbedingungen der im Iran unschuldig
inhaftierten Mitglieder der ehemaligen Bahá’í-Führung löst bei der
Bahá’í-Gemeinde Deutschland große Sorge um Leib und Leben der Inhaftierten
aus. Am 12. Februar 2011 wurden die Haftbedingungen für die beiden
weiblichen Führungsmitglieder durch Verlegung in die Sektion 200 des
Gohardasht-Gefängnis drastisch verschärft. Die insgesamt sieben iranischen
Bahá’í wurden im August 2010 nach fast dreijähriger Untersuchungshaft unter
Vorwänden und trotz internationaler Proteste zu einer zehnjährigen
Haftstrafe verurteilt und im Gohardasht-Gefängnis in Karaj gefangen gesetzt.


Hierzu erklärt der Sprecher für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde
Deutschland:

„Das Gohardasht-Gefängnis in Karaj  ist für seine harten und unhygienischen
Haftbedingungen berüchtigt. Bereits Ende Januar wurden die männlichen
Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá’í-Gemeinde,
die sogenannten Yárán, – Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie,
Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – in einen Flügel für politische
Gefangene, Abteilung 4 genannt, verlegt. Drei von ihnen teilen sich eine
Zelle, die beiden anderen sind zusammen in einer Zelle untergebracht. In
jeder Zelle sind nur zwei Betten, so dass eine Person immer auf dem Boden
schlafen muss. Allen Bahá’í wird der Zugang zu medizinischer Behandlung
untersagt.

Zu den haftverschärfenden Maßnahmen gegen die beiden weiblichen Mitglieder
der Yárán – Fariba Kamalabadi und Mahvash Sabet –  gehört die Verlegung in
die Sektion 200 am 12. Februar 2011. Dort ist die Lage dem Vernehmen nach
weitaus brutaler als es zuvor bereits der Fall war. Spannungen und
Feindseligkeiten verursachen eine gewalttätige Atmosphäre unter den
Gefangenen. Frau Kamalabadi wurde bereits Opfer physischer Bedrohungen.
Berichten zufolge soll es sich bei der Verlegung um eine Strafmaßnahme dafür
handeln, dass die beiden Frauen zunehmend von Mitinhaftierten aufgesucht
wurden, die aus persönlicher Not Trost bei ihnen suchten.

Unsere große Sorge ist, dass die Verlegung inszeniert wurde, um eine Lage
der Verunsicherung und Bedrohung herbeizuführen, die unmittelbar das Leben
oder die persönliche Unversehrtheit der Frauen bedroht.

Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, erneut bei der iranischen
Regierung Protest gegen diese unmenschliche Behandlung einzulegen und die
sofortige Freilassung der unschuldig Inhaftierten zu verlangen.“


Kontakt und Ansprechpartner:

Büro für Außenbeziehungen desNationalen Geistigen Rates der Bahá‘í in DeutschlandReferent für Menschenrechtsfragen, Peter Amsler: (0179) 676 55 71
Für Interviewanfragen steht der Sprecher für Menschenrechte der
Bahá’í-Gemeinde Deutschland, Prof Ingo Hofmann, zur Verfügung.