15.01.2011
Tadschikistan: „Warum soll ich die Regierung fragen, welche Bücher ich lesen darf?“
Mit Aufnahme des neuen Artikels 474-1 in das Verwaltungsstrafgesetzbuch von Tadschikistan wurde ein neues „Vergehen“ geschaffen: Herstellung, Verbreitung, Import oder Export religiöser Literatur und Gegenstände, die nicht zuvor die verpflichtende staatliche Zensur für religiöse Angelegenheiten durchlaufen haben. Dieser Artikel, der am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht empfindliche Geldstrafen vor. Ein Imam der Ismaeliten, der aus Angst vor staatlichen Repressalien nicht namentlich genannt werden möchte, ist eine von mehreren Personen, die gegenüber Forum 18 ihre Besorgnis über die Strafandrohung und das Zensursystem geäußert haben. „Warum soll ich die Regierung fragen, welche Bücher ich lesen darf? Es sollte mir freistehen, jedes Buch über meinen Glauben zu lesen. Mavlon Mukhtarov vom staatlichen Komitee für Religiöse Angelegenheiten bestritt, dass die Zensur die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Tadschikistans verletzt. Auf die massiven Strafandrohungen angesprochen erklärte er gegenüber Forum 18: „Nun, wir werden die religiösen Organisationen warnen, das Gesetz nicht zu verletzen, und diese Strafen werden nur verhängt, wenn sie es weiterhin verletzen.“
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz