02.07.2011
Russland: Maßnahmen gegen Religionsgemeinschaften
Derzeit sind zahlreiche Strafverfahren und Verwaltungsverfahren gegen Religionsgemeinschaften im Gange, bei denen die Gewissensfreiheit, die Rechte religiöser Organisationen und das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat verletzt werden. Dies berichtet Mikhail Odintsov, der für religiöse Angelegenheiten zuständige leitende Beamte im Amt des russischen Ombudsmanns für Menschenrechte. Er betrachtet die vielen einzelnen Fälle dieser Art als einen einzigen Komplex von Maßnahmen gegen Religionsgemeinschaften.
Besonders Besorgnis erregend sind für das Amt des Ombudsmanns das Betätigungsverbot für die Gnadenkirche von Khabarovsk, das von der Kirche vor dem Obersten Gerichtshof Russlands angefochten wird (Berufungsverhandlung am 5. Juli) und das Verbot von Tonaufnahmen von Predigten der christlichen Gemeinde Neue Generation in Blagoweschtschensk, die ebenfalls Berufung vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt hat. Dem Pastor der Gnadenkirche Vladimir Pak droht überdies ein Strafverfahren wegen angeblicher Gesundheitsgefährdung, ein Delikt, das mit zu acht Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann. „Dies ist eine sehr ernste und Besorgnis erregende Entwicklung, dass Kirchen- und Gemeindeleiter wegen ihrer kirchlichen Aktivitäten Strafverfolgung droht“ erklärte die Rechtsanwältin der Kirche Inna Zagrebina gegenüber Forum 18.
Von den Maßnahmen sind nicht nur Christen betroffen. Im April wurde eine jüdische Gemeinde in der fernöstlichen Region Kamtschatka per Gerichtsbeschluss aufgelöst. Die Gemeinde hat keine Berufung eingelegt, sondern versucht, eine neuerliche Registrierung zu erwirken. Eine islamische Gemeinschaft in der sibirischen Großstadt Krasnojarsk hat Berufung gegen eine Geldstrafe eingelegt, die wegen Erteilung von Religionsunterricht ohne staatliche Genehmigung gegen sie verhängt wurde. Gegen Zeugen Jehovas sind zahlreiche Verfahren anhängig. Ihnen wird immer wieder die Verbreitung „extremistischer“ Literatur vorgeworfen. „Extremistisch“ wird im Zuge solcher Verfahren als äußerst dehnbarer Begriff für alles und jedes verwendet, das den Behörden ein Dorn im Auge ist.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz