Die APMA hatte in den vergangenen Tagen versucht, in dem Fall zu vermitteln, und die muslimische Familie, in der Farah zurzeit lebt, um ein Treffen mit der jungen Frau gebeten. Sie bezog sich dabei auf eine offizielle Anfrage bei einem Richter des erstinstanzlichen Gerichts in Rahim Yar Khan. Dieser Versuch scheiterte jedoch, und der Richter selber erklärte, er „betrachte den Fall als abgeschlossen“.
Deshalb wandte sich die APMA in Absprache mit den Angehörigen der jungen Frau nun an das Oberste Gericht in Multan. Eine entsprechende Anklage wurde bereits eingereicht und man wartet nun auf den Verhandlungstermin, zu dem der Richter Farah, die Herkunftsfamilie und die muslimischen Familien vorladen und befragen wird.
„Wir hatten keine andere Wahl. Angesichts des verschlossenen Verhaltens der muslimischen Familie möchten wir Gerechtigkeit schaffen und Farah die Möglichkeit geben, sich selbst zu äußern: Deshalb haben wir die Anwälte damit beauftragt, ein Berufungsverfahren beim Obersten Gericht anzustrengen“, so Bhatti zum Fidesdienst.
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