29.07.2011
Aserbaidschan: Verwarnung wegen Versammlung ohne staatliche Genehmigung
Registrierungsanträge weiter verschleppt
Aserbaidschan: Verwarnung wegen Versammlung ohne staatliche Genehmigung
Registrierungsanträge weiter verschleppt
Nach einer Polizeirazzia in der Hafenstadt Sumgait Mitte Juni verwarnte ein Richter den Leiter einer Baptistengemeinde, Pavel Byakov, mündlich, keine Gottesdienste ohne staatliche Genehmigung abzuhalten. Der Richter warnte Byakov auch, im Falle eines zweiten „Verstoßes“ würde eine Geldstrafe gegen ihn verhängt. Dies berichten Mitglieder der Baptistengemeinde, die aus Frucht vor staatlichen Repressalien nicht namentlich genannt werden wollen. Eine große Menge Literatur, die bei der Razzia beschlagnahmt wurde, wurde dem staatlichen Komitee für die Arbeit mit religiösen Organisationen übergeben, um zu entscheiden, ob es sich um legale Schriften handelt. Nach wie vor gibt es lange Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Registrierung. Entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Aserbaidschans ist jede religiöse Betätigung ohne staatliche Registrierung illegal. Zwei verschiedene Gemeinschaften haben die Versäumnis der Neuregistrierung durch das staatliche Komitee gerichtlich angefochten - eine protestantische Gemeinde und die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in der Hauptstadt Baku. Am 27. Juli erwirkte die protestantische Gemeinde einen Gerichtsbeschluss, dass sie neu zu registrieren ist. Doch es ist nach wie vor unklar, wann bzw. ob das auch geschehen wird.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz