30.07.2011

Russland: Strafverfahren gegen protestanische Kirche

Strafverfahren gegen „Unbekannte“, damit sich keine Anwälte einmischen?

Russland: Strafverfahren gegen protestanische Kirche

Strafverfahren gegen „Unbekannte“, damit sich keine Anwälte einmischen?

 

Einen Tag nachdem der Oberste Gerichtshof Russlands das von einem niedrigeren Gericht gegen die protestantische Gnadenkirche in Khabarovsk verhängte Betätigungsverbot aufgehoben hatte, begannen Staatsanwälte, Mitglieder der Kirche im Zuge von Ermittlungen gegen unbekannte Mitglieder der Kirche vorzuladen. Die Anwältin der Kirche Inna Zagrebina äußerte sich gegenüber Forum 18 besorgt über die Einleitung von Strafverfahren gegen unbekannte Personen. Im Zuge solcher Verfahren werden Kirchenleiter befragt, ohne sich verteidigen zu können. „Das wird oft so gemacht, um zu verhindern, dass sich Anwälte ‚einmischen’. Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, wird die Anklage bekannt gegeben. Das heißt, es ist von Anfang an klar, wen sie anklagen wollen, aber diese Person kann nichts dagegen unternehmen. Das ist ein Trick“, erklärte die Anwältin. Der Geheimdienst FSB hat großes Interesse an der Kirche gezeigt, bestreitet jedoch, eine Kampagne gegen sie zu führen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz