10.06.2011

Österreich: Katholische Kirche für Reform der Anerkennung von Religionen

Stellungnahme zum Bekenntnisgemeinschaftengesetz: Für Erleichterungen bei Anerkennung aber gegen Aberkennung des Status aufgrund zu weniger Mitglieder

Österreich: Katholische Kirche für Reform der Anerkennung von Religionen

Stellungnahme zum Bekenntnisgemeinschaftengesetz: Für Erleichterungen bei Anerkennung aber gegen Aberkennung des Status aufgrund zu weniger Mitglieder

Wien/Österreich, 10.06.2011 (Kathpress)    Die römisch-katholische Kirche hat sich für eine Gesamtreform der Gesetze über die staatliche Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften ausgesprochen und will in dieser Frage gemeinsam mit anderen christlichen Kirchen eine proaktive Rolle übernehmen. Das wird in der am 10. Juni veröffentlichten Stellungnahme der Österreichischen Bischofskonferenz zu der in Begutachtung befindlichen Novelle des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes festgehalten. In der offiziellen Stellungnahme wird ausdrücklich begrüßt, dass die Anerkennung von Religionsgemeinschaften erleichtert werden soll. Abgelehnt werden hingegen die geplanten Bestimmungen über die mögliche Aberkennung des Status wegen einer zu geringen Mitgliederzahl.

Der Gesetzesentwurf sieht künftig drei Wege vor, um die volle Anerkennung zu erhalten: Entweder eine mindestens fünfjährige Existenz als "religiöse Bekenntnisgemeinschaft", oder - zweitens - ein 100-jähriger Bestand verbunden mit einer 10-jährigen Tätigkeit in Österreich in organisierter Form, oder - drittens - ein allgemeines Bestehen als Religionsgemeinschaft von mindestens 200 Jahren. Diese Erleichterungen werden von der Bischofskonferenz unterstützt, weil damit der "weltumspannenden Bedeutung von Religion nunmehr auch im österreichischen Recht Rechnung getragen" werde.

Kritik an Regeln für Aberkennung des Status

Hinsichtlich der neuen Regelungen für eine Aufhebung der Anerkennung nimmt die Österreichische Bischofskonferenz eine kritische Position ein: Es sei zu bedenken, dass laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine Aufhebung auch dann in Frage käme, wenn die Zahl der Mitglieder einer Kirche oder Religionsgesellschaft 0,2 Prozent der österreichischen Bevölkerung unterschreiten würde. "Eine solche Bestimmung, die von mannigfachen Zufällen abhängen könnte, würde andere etablierte Kirchen oder Religionsgesellschaften mit der Aufhebung der Anerkennung bedrohen und wird daher seitens des Generalsekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz abgelehnt." Die katholische Kirche schlägt daher mit Blick auf Paragraf 11a des Gesetzesentwurfes vor, "das Unterschreiten der Mitgliederzahl als Grund für die Aberkennung der Anerkennung ausdrücklich auszunehmen".

Mit dieser Sichtweise unterstützt die katholische Bischofskonferenz auch die Position anderer kleinerer christlichen Kirchen. So hatten beispielsweise schon die Altkatholische sowie die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) deutliche Kritik an den vorgeschlagenen Regeln der Aberkennung des Status erhoben.

Kirche für umfassende Gesamtreform

Insgesamt plädiert die römisch-katholische Kirche für eine "Gesamtreform des Anerkennungsrechtes". Die Bischofskonferenz wisse sich "mit anderen christlichen Kirchen eins", dass "eine den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts und des Selbstverständnisses demokratischer Staaten einerseits und der Kirchen und Religionsgemeinschaften andererseits grundsätzliche Neuregelung erforderlich" sei. Dies sei notwendig, weil die einschlägigen gesetzlichen Regelungen noch dem alten Prinzip der "Staatskirchenhoheit" verpflichtet seien, das im 19. Jahrhundert galt und "dem heutigen demokratischen Selbstverständnis der freundschaftlichen Trennung bei gleichzeitiger Kooperation völlig widerspricht".

Aus diesem Grund plädiert die Bischofskonferenz für eine tiefgreifende Diskussion über ein neues Anerkennungsrecht mit dem Ziel einer Rechtsbereinigung. "Die Katholische Kirche ist gerne bereit, in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen anerkannten christlichen Kirchen eine proaktive Rolle zu übernehmen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Würde diese Diskussion zu einem fruchtbaren Ergebnis führen, wäre es möglich, auch andere anstehende religionsrechtliche Fragen einer allseits zufriedenstellenden Lösung zuzuführen", hält das Generalsekretariat der Bischofskonferenz in der Stellungnahme fest.

Ende der Begutachtungsfrist

Am 10. Juni endete die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf, für den das Kultusamt innerhalb des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zuständig ist. Anlass für die geplante Novellierung ist ein Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes (25.9.2010), das laut Kultusamt "Handlungsbedarf" erzeugt habe.

Der aktuelle Gesetzesentwurf ist eine Novelle zum Gesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften, das seit 1998 in Kraft ist.

Derzeit gibt es in Österreich 11 religiöse Bekenntnisgemeinschaften und 14 gesetzlich anerkannte Kirchen bzw. Religionsgesellschaften, zu letzteren zählen seit 2009 "Jehovas Zeugen".

Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, Wien/Österreich