Wien. Kreuze dürfen weiterhin in niederösterreichischen Kindergärten hängen. Auch religiöse Feiern wie zum Beispiel Nikolausfeste sind dort erlaubt. Beides stehe nicht im Widerspruch zur Verfassung, verkündete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch. Der Vater eines Kindergartenkindes in Niederösterreich hatte zusammen mit seiner Tochter im Dezember 2010 einen Individualantrag gestellt, demzufolge der VfGH prüfen sollte, ob religiöse Feiern im Kindergarten verfassungswidrig sind. Der Vater – selbst Atheist – wollte sicherstellen, dass seine Tochter so lange nicht einschlägig religiös geprägt wird, bis sie sich selbst für eine Religion (oder auch dagegen) entscheiden kann; er sorgte sich um die Pluralität.
Der VfGH wies diesen Teil seines Antrags aber als unzulässig zurück; er wurde gar nicht weiter geprüft. Denn Kinder müssen gemäß dem Kindergartengesetz des Landes Niederösterreich nicht an religiösen Festen im Kindergarten teilnehmen. Dies sei freiwillig, die Antragsteller seien also „davon auch nicht direkt betroffen“, befand der Verfassungsgerichtshof.
Sehr wohl geprüft wurde hingegen der zweite Teil des Antrags des Niederösterreichers (bzw. seiner Tochter), mit dem der Vater infrage stellte, dass Kreuze in Kindergärten des Landes der Verfassung entsprechen. Der VfGH entschied aber, dass dies rechtens sei, wenn es um einen Kindergarten geht, in dem die Mehrheit der Kinder christlichen Glaubens sind – dieses Kriterium ist auch im niederösterreichischen Kindergartengesetz festgehalten. Entscheidend für die Einschätzung des VfGH vom Mittwoch sei gewesen, dass in Österreich Kirche und Staat grundsätzlich strikt getrennt seien, sagte Verfassungsgerichtshof-Sprecher Christian Neuwirth zur „Presse“.
Außerdem würden die Kindergärten darauf vorbereiten, dass die Kinder später die Bildungsziele an den Schulen nach der Verfassung, darunter Toleranz und Pluralismus, erreichen. Vor diesem Hintergrund konnte der VfGH keine Äußerung des Staates sehen, „mit der er eine Präferenz für eine bestimmte Glaubensüberzeugung zum Ausdruck bringen möchte“, so der Gerichtshof wörtlich. Kreuze dürfen für Gruppenräume von Kindergärten also vorgeschrieben bleiben. Dies gilt als Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs zum Verhältnis von Kirche und Staat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2011)