30.03.2011

Kuba: Evangelischer Pastor erhält Predigtverbot

IGFM: Verletzungen des Menschenrechtes auf Meinungs- und Glaubensfreiheit an der Tagesordnung

Kuba: Evangelischer Pastor erhält Predigtverbot

IGFM: Verletzungen des Menschenrechtes auf Meinungs- und Glaubensfreiheit an der Tagesordnung

Frankfurt am Main / Havanna (30. März 2011) - Der erst im Februar aus der Haft entlassene evangelische Pastor Omar Gude muss in Zukunft schweigen. Dem Geistlichen, der von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) als politischer Gefangener anerkannt war, bekam von der kubanischen Staatssicherheit mitgeteilt, dass er das Predigen einstellen muss. Wenn er diese Order ignoriere, werde er erneut in Haft genommen. Während seiner jüngsten Gefangenschaft war Pastor Gude mehrfach Opfer von Folter geworden, berichtet die IGFM.

Wie die IGFM weiter berichtet, ist Pastor Gude eine Führungsfigur der von der Regierung nicht anerkannten protestantischen „Gemeinschaft Unabhängiger Kirchen“ auf Kuba. Im Juli 2009 war er unter vorgeschobenen Gründen - wegen angeblicher Dokumentenfälschung - zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Februar 2011 wurde er vorzeitig verlassen mit der Auflage, seinen Aktionsradius auf seine Heimatstadt Camagüey zu beschränken. Ende März kam mit dem Predigtverbot eine weitere Einschränkung hinzu.

Pastor Gude berichtete der IGFM von Folter während seiner Haft. Infolge von Misshandlungen und Mangelernährung habe er rund 27 Kilogramm Körpergewicht eingebüßt und sei - als Strafe für Missionsarbeit im Gefängnis - in eine Zelle mit Schwerverbrechern gesperrt worden. Diese wurden von den Gefängniswärtern aufgewiegelt, ihn tätlich anzugreifen.

Für IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin zeigt der Fall von Pastor Gude einmal mehr die anhaltende Missachtung von Meinungs- und Religionsfreiheit auf der diktatorisch regierten Karibikinsel: „In den Augen der Castro-Brüder ist jede Institution oder Gruppe subversiv, die sich nicht vom Staat an die Kandare nehmen lässt. Nach dem Vorbild des Sowjetkommunismus sind religiöse Gemeinschaften dabei besonders im Fadenkreuz der Überwachung und Zensur.“ Geistliche oder stark religiös engagierte Menschen würden deshalb bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in besonderem Maße behindert.Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Republik Kuba: www.igfm.de/Kuba.456.0.html