05.05.2011
Päpstliche Akademie: Vier Gefahren für die Religionsfreiheit
70 Prozent der Menschen leben in Ländern mit Restriktionen
Päpstliche Akademie: Vier Gefahren für die Religionsfreiheit
70 Prozent der Menschen leben in Ländern mit Restriktionen
ROM, Donnerstag, 5. Mai 2011 (Zenit.org).- Eine Sitzung mit einem „besonderen und unvergesslichen Charakter“ nannte die Präsidentin die 17. Plenarsitzung der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften, da sie zeitgleich mit der Seligsprechung Papst Johannes Pauls II. stattfand, der diese im Jahre 1994 gegründet hatte.
Mary Ann Glendon, Harvard Professorin für Jura, und Präsidentin der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften, bot eine abschließende Zusammenfassung der Tagung vom 29. April bis 3. Mai und erläuterte den Standpunkt der Gelehrten bezüglich der „Allgemeinen Rechte in einer pluralistischen Welt – zum Thema Religionsfreiheit“.
Glendon erklärte, dass die Religionsfreiheit heute vor einer „kritischen Herausforderung“ stehe. „Selbst in Ländern, in denen religiöse Freiheit eine lange und scheinbar sichere, verfassungsrechtliche Grundlage hat, führt der Argwohn gegenüber Gläubigen, die behaupten, die Wahrheit über die menschliche Person zu kennen, zu Ausgrenzung und sogar zu offener Diskriminierung.“
Die Präsidentin bemerkte, dass die Mitglieder der Päpstlichen Akademie mit der Überzeugung an das Thema herangingen, dass „die Religionsfreiheit den tiefsten Kern des Menschseins trifft“, und hervor gehoben hätten, was die Professorin als die „vier großen Gefahrenbereiche für die Religionsfreiheit“ bezeichnete.
Der erste Gefahrenbereich sei die sogenannte „Standard-Bedrohung“: Ein durch den Staat ausgeübter Zwang und die Verfolgung der Gläubigen. Weitere Gefahren seien staatliche Restriktionen bezüglich der Freiheiten religiöser Minderheiten; gesellschaftlicher Druck auf religiöse Minderheiten, der möglicherweise oder auch nicht vom Staat sanktioniert würde, aber dennoch die Freiheit dieser Minderheiten einschränke; und das Wachstum eines säkularen Fundamentalismus in den westlichen Ländern, der gläubige Menschen für eine Bedrohung der säkularen, liberal- demokratischen Politik halte.
Glendon zitierte Studien, die aufzeigten, dass die Religionsfreiheit nach ihrem Höhepunkt im Jahre 1998 im Jahre 2005 zu sinken begonnen habe. „Nach der umfangreichsten länderübergreifenden Studie zu urteilen, die jemals durchgeführt wurde, leben derzeit fast 70% der Weltbevölkerung in Ländern, die der Religionsfreiheit „hohe Beschränkungen" auferlegen und deren Hauptleidtragende die religiösen Minderheiten sind“, sagte sie.
Selbst in Ländern mit geringen Einschränkungen werde „die Religion von Akademikern und dem öffentlichen Leben oft als Quelle der sozialen Spaltung bezeichnet, und die Religionsfreiheit wird als ein Recht zweiter Klasse behandelt, das einer Reihe anderer Interessen und Forderungen untergeordnet wird“, stellte Glendon fest.
Die Sozialwissenschaft habe „in weltlichen Kreisen begonnen, den verbreiteten Glauben - fast schon dogmatisch - in Zweifel zu ziehen und zu behaupten, dass Religion an sich eine Quelle sozialer Spaltung sei, sowie die damit verbundene Behauptung vieler autoritärer Regierungen zu unterstützen, die Religionsfreiheit müsse um des sozialen Friedens willen eingeschränkt werden“, so die Rechtsgelehrte.
Eine erneute Prüfung der „traditionellen Voreingenommenheit gegen die Religion in elitären Kreisen“ sei im Gange sowie eine „Infragestellung der Annahme, ob ein liberaler Staat es sich leisten könne, gleichgültig oder feindlich der Religion gegenüberzustehen“.
„Kein ernsthafter Denker bestreitet, dass die Erhaltung einer freien Gesellschaft von Bürgern und Politikern mit besonderen geistigen und charakterlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Eigenschaften abhängt. Viele haben jedoch den Standpunkt eingenommen, dass die freie Gesellschaft ohne Religion ganz gut auskommen könne und je mehr die Religion auf die Privatsphäre beschränkt bleibe, desto mehr würde die Freiheit eines jeden wachsen. [...] Das Vertrauen in die Fähigkeit der Religion, die für die Demokratie werde Tugenden in ihren Bürgern zu erzeugen, wurde infolge der sozialen und kulturellen Umwälzungen des späten 20. Jahrhunderts jedoch tief erschüttert“, sagte Glendon.
Die Harward Professorin erkannte an, dass es kein Modell der Religionsfreiheit gebe, das für jede Nation tauglich sein könne; dies würde jedoch keineswegs bedeuten, dass die religiöse Freiheit kein allgemeines Recht sei. „Vielmehr gilt es zu erkennen, dass es hinsichtlich der Einführung der Religionsfreiheit und anderer grundlegenden Menschenrechten für das Leben unter verschiedenen kulturellen Umständen einen Raum für ein gewisses Maß an Pluralismus bedarf.“bedeute
Die Mitglieder der päpstlichen Akademie untersuchten dieses Maß an Pluralismus und räumten ein, dass die „größte Schwierigkeit darin besteht, die Grenze festzulegen, wo der legitime Pluralismus endet und der rein kulturelle Relativismus beginnt.“
Die Redner behandelten unter anderem Fragen im Hinblick auf die Toleranzgrenze, die Freiheit bei der Selbstbestimmung religiöser Institutionen, die Rolle religiös begründeter, moralischer Gesichtspunkte im öffentlichen Diskurs und die Rolle des Naturrechts.
Glendon bestätigte, dass „diese Diskussionen mehrere Dilemmas aufwerfen. Einerseits, je breiter Religionsfreiheit konzipiert ist, desto mehr Spannungen entstehen zwischen der Religionsfreiheit des Einzelnen, der Autonomie der religiösen Einrichtungen, anderen Rechten und den Interessen des Staates. Die hauptsächliche Art, wie die Religionsfreiheit verletzt wird, geschieht durch eine derart enge Auslegung, die sie lediglich auf die Privatsphäre beschränkt wird. [...] Eine Beseitigung der Religion aus der Öffentlichkeit löst keine Konflikte, sondern übertüncht sie nur.“
[Übersetzung aus dem Englischen von Susanne Czupy]