09.05.2011

Frankreich: Aus „Lust an der Provokation“

Verfahren um Koran-Schändung endet mit Freispruch

Frankreich: Aus „Lust an der Provokation“

Verfahren um Koran-Schändung endet mit Freispruch

Im Verfahren um eine „Koranschändung“ hat das Straßburger Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Er habe nicht zum Rassenhass anstiften wollen, begründete das französische Gericht seine Entscheidung am Montag. Der 30-Jährige aus dem elsässischen Bischheim hatte aus „Lust an der Provokation“ Seiten eines Korans herausgerissen, in Brand gesteckt und darauf uriniert. Das Video seiner Aktion hatte der Informatiker im Oktober des vergangenen Jahres ins Netz gestellt und damit Empörung bei Muslimen ausgelöst.

So berichtete FAZ.net und weiter heißt es: " Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nicht überschritten worden, urteilten die Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Anstiftung zu religiöser Diskriminierung eine Bewährungsstrafe gefordert. Dem Mann drohten ein Jahr Haft und 45.000 Euro Geldstrafe."

 ganzer Artikel unter FAZ.net vom 9.5.11