19.11.2011

Kasachstan: Geldstrafen für nicht registrierte Baptisten

Am 17. Oktober fand Richter Nurlan Kurmangaliev vom Spezialisierten Verwaltungsgericht für den Bezirk Burabai den Baptisten Pyotr Zimens für schuldig, in Schtschutschinsk in der Region Akmola einen Gottesdienst ohne staatliche Erlaubnis geleitet zu haben. Gegen ihn wurde eine Geldstrafe von 30.240 Tenge (150 Euro) verhängt. Pastor Zimens legte Berufung gegen das Urteil ein. Die Berufungsverhandlung fand am 2. November in seiner Abwesenheit statt. Seine Berufung wurde verworfen und Pastor Zimens erst Tage danach eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt. Er möchte diese Entscheidung jetzt vor dem Landgericht anfechten. 

Die Geldstrafen für „Vergehen“ dieser Art sind im Vergleich zu den Einkommen in Kasachstan extrem hoch. Wenn der Bestrafte sich weigert, die Strafe zu zahlen - was oft der Fall ist - konfiszieren die Behörden manchmal Familieneigentum, wie etwa Waschmaschinen, oder sie ziehen die Geldstrafen direkt vom Gehalt ab, wie im Fall des Kohlebergarbeiters Viktor Gutyar aus Satpaev in der Region Karaganda, der wegen seiner Tätigkeit in einer nicht registrierten Baptistengemeinde zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Monatsgehältern verurteilt wurde.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA