01.10.2011

Kasachstan: Eine neue Welle der Verfolgung

Sollte die Berufung von Viktor Gutyar gegen eine Geldstrafe wegen der Leitung einer nicht registrierten Religionsgemeinschaft abgewiesen werden, muss er damit rechnen, dass ihm ein Betrag in Höhe von fast 10 monatlichen Mindestgehältern von seinem Lohn als Kohlebergarbeiter abgezogen wird. Er war nicht einmal anwesend, als am Sonntag, 11. September eine Razzia in seiner nicht registrierten Baptistengemeinde stattfand. Dies war eine von fünf Razzien in Baptistengemeinden in der Region Karaganda im September. Betroffen war auch ein Erntedankfest in Zhezkazgan, bei dem 150 Personen anwesend waren. „Eine neue Welle der Verfolgung“, meinte einer der Baptisten. „Sie weigern sich, ihre Gemeinden nach unserem Religionsgesetz registrieren zu lassen. Das ist also ihr Problem“, erklärte Mereke Myrzabekova von der Abteilung für Innenpolitik von Zhezkazgan. Sie räumte ein, dass man keine Razzia durchgeführt hätte, hätten dieselben Leute sich ein Fußballspiel angesehen oder miteinander Wodka getrunken, denn das sei „keine Religion“.

Abgewiesen wurde die Berufung der Ahmadi Moslemgemeinschaft von Shymkent gegen das Verbot, ihre Moschee zu benutzen. Auch die Urteile gegen zwei Zeugen Jehovas zu einer 7-tägigen Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe wegen Abhaltung einer religiösen Versammlung in einer Privatwohnung wurden bestätigt. Religionsgemeinschaften verschiedenster Glaubensrichtungen berichteten in den letzten Monaten gegenüber Forum 18 über steigenden Druck seitens der Behörden, begleitet von häufigen Medienberichten über die Tätigkeit von angeblich „gefährlichen Sekten“.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo 

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz