02.10.2011
Österreich: Über Meinungs- und Gewissenfreiheit
Appell an die Mitglieder des Justizausschusses, zur Verteidigung der Meinungsfreiheit
Österreich: Über Meinungs- und Gewissenfreiheit
Appell an die Mitglieder des Justizausschusses, zur Verteidigung der Meinungsfreiheit
AKREF/un – Wie aus Wien bekannt wurde, plant die österreichische Bundesregierung im Rahmen eines „Anti-Terror-Pakets“ schon in den nächsten Wochen auch den Straftatbestand der Verhetzung auszuweiten. Künftig sollen neben Kirchen, Rassen und Völkern auch nach ihrer Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Ausrichtung definierte Gruppen vor „Hetze“ geschützt sein. Was auf den ersten Blick wie eine unbeachtliche zeitgemäße Erweiterung aussieht, enthüllt sich bei näherer Betrachtung als massive Einschränkung der Meinungs-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit.Wie wird das in der Praxis aussehen? Nach Meinung der Österreichischen Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum – TFP wird befürchtet:
„Das Wort „Hetze“, über dessen konkrete Bedeutung sich die Geister scheiden, von gewissen Gruppierungen gerne verwendet wird, um Gegnern ihrer Ideologie den Mund zu verbieten, wie wissenschaftlich belegbar deren Aussagen auch sein mögen. Ein Richter, der diesem totalitär anmutenden Denken geneigt ist, würde aufgrund dieser neuen Bestimmung jede politisch inkorrekte Äußerung als Hetze qualifizieren und den Betreffenden bis zu 2 Jahren wegsperren lassen.
Ein Zustand, den sich z. B. Homosexuellenvereinigungen schon lange erträumen, dürfte dann doch niemand mehr sagen, praktizierte Homosexualität sei eine Sünde oder die Homo-Ehe widerspreche der Natur. Alles Verhetzung und strafbar im Namen der Terrorismusprävention! Dies ist in anderen Ländern Europas zum Teil schon traurige Realität. Auch die Gender-Ideologie, die die Gleichheit der Geschlechter propagiert, wäre nicht mehr angreifbar, ohne dass eine Verhetzung der Frauen im Raum stünde. Da die Regierung neben den Religionen künftig auch Weltanschauungen geschützt wissen will, wäre auch jede Kritik etwa am Atheismus oder Kommunismus verboten. Selbst der Satanismus wäre zukünftig strafrechtlich geschützt, der Teufel dürfte also nicht mehr als böse bezeichnet werden.“
„Wenn man dagegen einwendet, dass Kritik noch keine Hetze sei,“ so der TFP weiter: „Halten wir entgegen, dass durch manche Kritik unbeabsichtigt auch zum Hass gegen Personen angetrieben wird, weil es immer Leute gibt, die den Hass nicht auf die Sünde, sondern auf den Sünder beziehen. Um zu verhindern, dass Katholiken wegen politisch inkorrekter Äußerungen als Hetzer/Hassprediger bezeichnet, polizeilich überwacht werden oder gar hinter Gitter kommen.“
Folgende Änderungen des Gesetzestexts werden daher von der TFP gefordert:
Vorschläge zum § 283:
(Abs 2.) Der unklare und missbräuchlich verwendete Begriff des Hetzens ist zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit durch das „absichtliche Antreiben zum Hass“ zu ersetzen, d. h. es muss der betreffenden Person gerade darauf ankommen, Hass gegen eine bestimmte Gruppe zu schüren. Dass die Entstehung von Hass bloß in Kauf genommen wird, soll nicht genügen.
(Abs 3.) Um die volle verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit zu garantieren, muss dem Verhetzungsparagraphen ein Absatz beigefügt werden, der Äußerungen im Rahmen der Glaubens- oder Sittenlehre einer Kirche oder Religionsgesellschaft von Strafe ausnimmt.